Navigation und Service

Staatsanwaltschaften
in Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Strafanzeigen

Hier erfahren Sie, wie Sie Strafanzeige erstatten können.

Letzte Aktualisierung: 31.07.2017

Strafanzeigen können sowohl persönlich (Regelfall) als auch schriftlich, ggf. per E-Mail, bei der örtlichen oder nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden.
Auch die persönliche Aufnahme von Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft ist möglich.

Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) des/der Anzeigenden und nach Möglichkeit Kopien aller für die Sache relevanten Schriftstücke. Ferner ist es hilfreich, wenn die Personendaten aller beteiligten Personen genannt werden können (vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift des/der Beschuldigten und der ggf. vorhandenen Zeugen).

Die Erstattung einer Strafanzeige ist kostenfrei.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon