Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht
Ab sofort ist es möglich, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 350 Euro für die auswärtige Unterbringung während des (Block-) Schulbesuches zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Wohnort muss in Schleswig-Holstein sein,
- Der Ausbildungsbetrieb muss in Schleswig-Holstein sein.
- Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden.
- Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt oder ggf. nachgereicht werden:
1. Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
2. Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
3. Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten.
- Der Antrag kann online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Den unterschriebenen Antrag senden Sie postalisch an das SHIBB, Sachgebiet 20.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (z.B. Rechnung über die Unterbringungskosten).
- In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden.
Richtlinie und Antrag
Hier finden Sie den gesamten Inhalt der Richtlinie.
Hier kommen Sie zum Antragsformular Unterbringungskosten (PDF 698KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm).
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Fragen und Antworten
Antworten auf die häufigsten Fragen zur neuen Richtlinie finden Sie hier: