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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Polizeiruf 110

Letzte Aktualisierung: 21.05.2015

Immer für Sie da ...

Dieser kostenlose, rund um die Uhr erreichbare Anschluss ist Ihre "Hotline für Sicherheit". Melden Sie sich in jedem Fall sofort bei uns, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Informieren Sie uns bitte auch, wenn sie eine Straftat oder einen Unfall beobachtet haben. Auch Vermutungen und Hinweise, die ihnen vielleicht unwichtig erscheinen, helfen uns bei der Ermittlungsarbeit oft entscheidend weiter.

Wer der Polizei etwas mitteilen will - dabei muss es nicht um Leben oder Tod gehen - sollte 110 wählen. Es gibt keinen unnützen Anruf, denn 110 ist ein Polizei- und kein ausschließlicher Notruf.

Leider gibt es auch immer wieder Leute, die diesen Ruf missbrauchen.

Rechtliche Konsequenzen

Zum Schutz vor Missbrauch wurde im Strafgesetzbuch der § 145 geschaffen, da bei einem Missbrauch die Leitungen für andere unnötig blockiert werden, so dass eine entscheidende Zeitverzögerung eintreten kann, die unter Umständen Menschenleben in Gefahr bringt.

Relevanter Auszug aus dem Gesetzestext aus dem § 145 Strafgesetzbuch

Wer absichtlich oder wissentlich

  • Notrufe missbraucht oder
  • vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Also Vorsicht: die Polizei ist technisch in der Lage, den Anrufer jederzeit und schnell festzustellen. Egal, ob nun vom Festnetz oder vom Handy telefoniert wird. Und das wird teuer, denn die Kosten dafür und für einen folgenden Einsatz müssen dann vom Verursacher getragen werden.

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