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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Sehen und gesehen werden – mit dem Fahrrad durch die dunkle Jahreszeit

Tipps für die Sicherheit von Radfahrern

Letzte Aktualisierung: 11.05.2015

Betriebssicherheit

Neben der Ausrüstung ist stets auch die allgemeine Betriebssicherheit (Auszüge aus § 67 StVZO), wie z. B. Lenker- und Radbefestigung und Funktionstüchtigkeit der nachstehend aufgeführten Ausrüstungsgegenstände zu prüfen:

  • Eine Lichtmaschine (Dynamo) - 3 Watt / 6 Volt-Batteriedauerbeleuchtung zusätzlich möglich / Batteriedauerbeleuchtung allein ist nur bei Rennrädern bis 11 kg Gewicht zulässig
  • Ein Scheinwerfer - weißes Licht
  • Ein weißer nach vorn wirkender Rückstrahler - kann in den Scheinwerfer integriert sein
  • Eine Schlussleuchte - rotes Licht
  • Ein roter Rückstrahler
  • Ein roter Großflächenrückstrahler -Z-, die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät integriert sein
  • Vier Pedalrückstrahler - gelb, nach hinten und vorn wirksam, zur Seite zusätzlich zulässig
  • Vier Speichenrückstrahler - gelb, seitlich beidseitig wirksam, je Rad 2 Stück um 180° versetzt angebracht - alternativ weiße ringförmig zusammenhängende retroreflektierende Streifen an beiden Reifen („Leuchtreifen“)
  • Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Eine hell tönende Glocke - unzulässig sind Radlaufglocken, Sirenen, Hupen usw.
  • Bereifung / Laufflächen - eine bestimmte Profiltiefe ist nicht vorgeschrieben aber Verkehrssicherheit muss gegeben sein
Fahrradekontrolle durch einen Polizeibeamte an einer Fahrradstraße
Sehen und gesehen werden

Sicherheit durch Sichtbarkeit

Der wichtigste Grundsatz im Straßenverkehr – sehen und gesehen werden. Die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren müssen vorhanden sein und funktionieren, bzw. sauber sein. Die Beleuchtung sollte bereits bei Dämmerlicht eingeschaltet werden. Sowohl tagsüber, als auch nachts sind helle reflektierende Kleidungsstücke besser sichtbar. Eine Warnweste oder ähnlich auffällige Bekleidung trägt erheblich zur Sicherheit bei.

Fahrradhelm

Ein Fahrradhelm ist zwar noch nicht zwingend vorgeschrieben. Alle Fachleute befürworten jedoch das Aufsetzen eines Fahrradhelms, um gefährlichen Kopfverletzungen vorzubeugen. Die Eltern sollten hier Vorbild sein.

Ergänzende Informationen

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