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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

FAQ „Unterwegs mit dem Rad“

Letzte Aktualisierung: 11.05.2015

Wir erhalten per mail oder über die Social Media Kanäle regelmäßig Fragen zum Thema Verkehrssicherheit und Fahrrad. Diese Fragen haben wir gesammelt und an unsere Kollegen der Verkehrsunfallprävention weitergegeben. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gestellten Fragen und die dazu passenden Antworten unserer Experten.

+++ Frage 1 +++

Darf ich während des Radfahrens telefonieren, solange eine Hand am Lenker bleibt und ich damit jederzeit bremsbereit bin?

Bildcollage: Radfahrer telefoniert

Frage 1

Ja, darf ich.

Falsche Antwort.

Nein, ist nicht erlaubt.

Richtige Antwort!

In § 23 Straßenverkehrsordnung ist das geregelt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird. Fahrräder sind Fahrzeuge!



+++ Frage 2 +++

Wenn ich dazu in der Lage bin, kann ich während der Fahrt meine Jacke ausziehen und kurzzeitig freihändig fahren?

Bildcollage: Radfahrer fährt freihändig; Radfahrer fährt mit beiden Händen am Lenker

Frage 2

Ja, ich darf.

Falsche Antwort.

Nein, ist verboten.

Richtige Antwort!

Freihändig fahren ist grundsätzlich verboten!



+++ Frage 3 +++

Kopfhörer auf, Musik an – auf dem Rad, ist das erlaubt?

Bildcollage: Radfahrer hört Musik

Frage 3

Nein, es ist verboten.

Falsche Antwort.

Stimmt, es ist erlaubt.

Richtige Antwort!

Allerdings: Völlig in der Musik versinken geht nicht! In jedem Fall müssen z.B. Warnsignale noch wahrgenommen werden können.



+++ Frage 4 +++

Auf dem Zebrastreifen habe ich Vorfahrt. Egal ob ich Rad fahre oder gehe.

Bildcollage: Radfahrer überquert einen Zebrastreifen

Frage 4

Nein, so stimmt das nicht.

Richtige Antwort!

Zebrastreifen heißt Fußgängerüberweg, Radfahrer dürfen ihn befahren, haben aber im Gegensatz zu Fußgängern keinen Vorrang vor dem fließenden Verkehr.

Das stimmt.

Falsche Antwort.



+++ Frage 5 +++

In Deutschland gibt es eine Helmpflicht für Radfahrer!

Bildcollage: Radfahrer fährt mit Helm; Radfahrer fährt ohne Helm
 

Frage 5

Ja, stimmt.

Falsche Antwort.

Nein, nicht korrekt.

Richtige Antwort!

Es gibt für Radfahrer keine Helmpflicht. Ob Pflicht oder nicht, Helme schützen vor schweren Verletzungen. Wir empfehlen: Helm auf!



+++ Frage 6 +++

Zu einem verkehrssicheren Rad gehört eine fest verbaute Beleuchtung. Stimmt das?

Fahrradbeleuchtung

Frage 6

Das ist korrekt.

Falsche Antwort.

Nein, das stimmt so nicht.

Richtige Antwort!

Scheinwerfer und Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein und müssen nicht mitgeführt werden. Sie müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn es die Lichtverhältnisse sonst erfordern, angebracht und genutzt werden. Fest angebrachte Einrichtungen müssen ständig funktionstüchtig sein.



+++ Frage 7 +++

Radfahrer dürfen grundsätzlich in Schrittgeschwindigkeit durch Fußgängerzonen fahren.

Bildcollage: Fußgängerzone

Frage 7

Ja!

Falsche Antwort.

Nein!

Richtige Antwort!

Nur wenn es durch Verkehrszeichen erlaubt ist, dürfen Radfahrer in einer Fußgängerzone fahren – ansonsten nicht.

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