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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Gefahrgutüberwachung 2022


Die polizeiliche Gefahrgutüberwachung in Schleswig-Holstein wird im gesamten Straßenverkehrsnetz und in den Häfen durchgeführt.


Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte der Fachdienststellen wie

  • Polizei-Bezirksreviere
  • Polizei-Autobahnrevier
  • Polizei-Autobahn-Bezirksreviere
  • Wasserschutzpolizeireviere
  • Polizei-Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster
  • Sondereinsatzzug der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei

führen täglich Kontrollen durch.

Die Gefahrgutkontrolleure/innen der Landespolizei Schleswig-Holstein kontrollierten im   Jahr 2022 im Rahmen der Verkehrsüberwachung insgesamt 809 Gefahrguttransporte. 87 Fahrzeuge entsprachen nicht den Vorschriften. Insgesamt mussten 332 Verstöße gegen Gefahrgutbeförderungsbestimmungen festgestellt werden.

Neben 218 Owi-Anzeigen wurden 94 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld gefertigt. In 46 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden, die erst nach Mängelbeseitigung fortgesetzt werden durfte.

Gefahrgutkontrolle auf einem Rastplatz
Gefahrgutkontrolle

Die Ladungssicherheit im Gefahrgutbereich hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Leider werden noch immer einige wenige Beförderungen ohne Ladungssicherung/ mit unzureichender Ladungssicherung durchgeführt.

Wie bereits 2021 steht auch 2022 wieder die mangelnde Ladungssicherung vor den fehlenden Ausrüstungsgegenständen an erster Stelle in der Mängelliste

Der Beförderer hat laut StVZO die Pflicht, eine intakte Ausrüstung und entsprechende Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorzuhalten.

 

Die Mängelliste 2022:

1.   Mangelhafte oder fehlende Ladungssicherung

2.   Mangelhafte oder fehlende Ausrüstungsgegenstände wie Warnzeichen, Feuerlöschgeräte oder persönliche Schutzausrüstungen der Fahrzeugbesatzungen

3.   Mangelhafte oder fehlende Unterlagen wie Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen und Fahrzeugzulassungen

4.   Mangelhafte oder fehlende Kennzeichnungen mit UN-Nummern, Gefahrzetteln, Großzetteln oder Warntafeln

5.   Andere Mängel (z.B. Verwendung von ungeprüften Versandstücken, nicht durchgeführte Prüfungen von Großpackmitteln)


Autor: Dirk Löding, Dezernat 13 – Verkehr

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