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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

5. Was sagt die Aufklärungsquote aus?

Letzte Aktualisierung: 24.11.2016

Die Aufklärungsquote sagt nur eins aus: das Verhältnis von aufgeklärten Taten zur Gesamtzahl der Taten. Die Gesamtaufklärungsquote aller bekanntgewordenen Straftaten liegt bei rund 50 %. Die Aufklärungsquote wird häufig als Gradmesser des polizeilichen Arbeitserfolgs herangezogen. Bei der WED-Kriminalität ist dies kein sinnvoller Maßstab. Kriminologische Forschungen belegen die geringe Aussagekraft auch für andere Deliktsbereiche.

Den Wohnungseinbruch bezeichnet die Polizei als anonymes Massendelikt, da es in der Regel keine Täter-/Opferbeziehung, kaum Zeugen und wenig Spuren gibt. Kommt es beispielsweise in einem Stadtteil vermehrt zu Wohnungseinbrüchen und gelingt es der Polizei, Tatverdächtige zu ermitteln, können diesen deswegen meist nur wenige Taten nachgewiesen werden. Nach kriminalistischer Erfahrung sind noch weitere Taten durch diese Täter verübt worden, die ihnen im Nachhinein aber nicht gerichtsfest nachgewiesen werden können. Somit kann auch nur eine geringe Zahl von Taten statistisch als geklärt erfasst werden. Das erklärt unter anderem auch die niedrige Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld. Das Ziel der polizeilichen Arbeit ist es daher unter anderem, dass durch Ermittlung und Festnahme dieser Täter keine weiteren Einbrüche verübt werden können.

Dies erläutern wir hier anhand eines fiktiven Beispiels.

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