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Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Einbruchbekämpfung

Letzte Aktualisierung: 10.10.2022

Auf diesen Seiten informieren wir Sie über polizeiliche Maßnahmen zur Einbruchbekämpfung.

Schild mit dem Wort Einbruchschutz nach hinten unscharf verlaufend

Akkordeon Einbruchbekämpfung

10 FAQs zur Einbruchbekämpfung

Bild zeigt eine Person die versucht eine Terrassentür aufzuhebeln

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1. Was heißt WED?

WED ist die polizeiliche Abkürzung für Wohnungseinbruchdiebstahl. Gemeint sind Einbrüche in Wohnräume (Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser etc.).

2. Wie geht die Polizei bei der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität vor?

Das Landeskriminalamt hat 2012 ein Rahmenkonzept für die gesamte Polizei Schleswig-Holsteins entwickelt, dass ständig angepasst wird. Auf dieser Basis haben die sieben Polizeidirektionen regional angepasste Konzepte erstellt. Für die Bekämpfung von WED benötigt die Polizei eine Vielzahl von Informationen. Auf Grundlage der Konzepte ist der Informationsaustausch und das Zusammenwirken der verschiedenen polizeilichen Akteure, wie Ermittler, Fahnder, Streifenbeamte, Auswerter und Spurensicherer, gewährleistet.

Im Rahmen der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität bietet die Polizei auch landesweit Informationsveranstaltungen zur Vorbeugung von Wohnungseinbrüchen an. Auf Messen und öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Tag des Einbruchschutzes, wird ein umfängliches Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden durch Präventionsstreifen den Bürgern direkte Informationen und Tipps zu ihrer aktuellen Sicherheitssituation gegeben (zum Beispiel gekippte Fenster, geöffnete Garagentore, unbefugt zugängliche Aufstiegshilfen, wie Leitern oder Mülleimer oder überfüllte Briefkästen). Dadurch sollen Tatgelegenheiten für mögliche Täter minimiert werden.

3. Wie haben sich die Einbruchszahlen in den letzten Jahren verändert?

Grafik für die Zahl bekannt gewordener Fälle WED und der aufgeklärten Fälle von  2010-2019

Im Jahr 2015 war die höchste Tatbelastung seit 1995 festzustellen. Seit dem Jahr 2016 folgte tendenziell eine niedrigere Tatbelastung als in den Jahren zuvor. Schwerpunkt ist jedes Jahr die „dunkle Jahreszeit“, in der es erfahrungsgemäß mehr Taten gibt.

4. Wie wertet die Polizei die Kriminalitätslage WED aus?

Einen genauen Überblick über Entwicklungen bietet die bundesweit einheitlich geführte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Diese bildet aber nur ganze und abgeschlossene Kalenderjahre ab. Damit ermöglicht sie eine rückblickende Bewertung der vergangenen Jahre. Um kurzfristige Tendenzen bewerten zu können, nutzt die Polizei Lagedaten aus ihrem Vorgangsbearbeitungssystem. Damit sind wir am aktuellen Tatgeschehen ganz nah dran.

Nähere Erläuterungen zu den Datenquellen finden Sie hier:
Symbolbild; blauer Hintergrund mit helleren Absetzungen, Polizeistern oben links in der Ecke, im Vordergrund ist ein Kreis der eine Symboldarstellung einer PDF Datei zeigt

Pflichtenkatalog von elektronischen Sicherungsanlagen  (PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)

5. Was sagt die Aufklärungsquote aus?

Die Aufklärungsquote sagt nur eins aus: das Verhältnis von aufgeklärten Taten zur Gesamtzahl der Taten. Die Gesamtaufklärungsquote aller bekanntgewordenen Straftaten liegt bei rund 50 %. Die Aufklärungsquote wird häufig als Gradmesser des polizeilichen Arbeitserfolgs herangezogen. Bei der WED-Kriminalität ist dies kein sinnvoller Maßstab. Kriminologische Forschungen belegen die geringe Aussagekraft auch für andere Deliktsbereiche.

Den Wohnungseinbruch bezeichnet die Polizei als anonymes Massendelikt, da es in der Regel keine Täter-/Opferbeziehung, kaum Zeugen und wenig Spuren gibt. Kommt es beispielsweise in einem Stadtteil vermehrt zu Wohnungseinbrüchen und gelingt es der Polizei, Tatverdächtige zu ermitteln, können diesen deswegen meist nur wenige Taten nachgewiesen werden. Nach kriminalistischer Erfahrung sind noch weitere Taten durch diese Täter verübt worden, die ihnen im Nachhinein aber nicht gerichtsfest nachgewiesen werden können. Somit kann auch nur eine geringe Zahl von Taten statistisch als geklärt erfasst werden. Das erklärt unter anderem auch die niedrige Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld. Das Ziel der polizeilichen Arbeit ist es daher unter anderem, dass durch Ermittlung und Festnahme dieser Täter keine weiteren Einbrüche verübt werden können.

Dies erläutern wir hier anhand eines fiktiven Beispiels.

6. Welche Möglichkeiten hat die Polizei, Wohnungseinbrüche aufzuklären?

Zur Tataufklärung wirken bei der Polizei Ermittler, Fahnder, Streifenbeamte, Auswerter und Spurensicherer zusammen. Wichtig ist, dass z.B. Spuren vom Tatort, Kontrollmeldungen, Bürgerhinweise, Erkenntnisse von anderen Polizeibehörden und Ermittlungsergebnisse zusammengeführt werden. Häufig ist die Spurenlage am Tatort sehr dürftig. Deswegen ist es umso wichtiger, dass alle Informationen gesammelt werden, …

Informationen zu Anhalte- und Sichtkontrollen

Die Polizei in Schleswig-Holstein nutzt verschiedene rechtliche Instrumente, um Personen- und Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität ist immer wieder von Kontrollen in so genannten „Gefahrengebieten“ die Rede. Die Landespolizei verwendet diesen Begriff allerdings gar nicht, da er missverständlich und fehldeutend ist und auch der Rechtslage in Schleswig-Holstein gar nicht entspricht.

Gemeint sind hier meist die Anhalte- und Sichtkontrollen, die im § 180 Absatz 3 LVwG normiert sind. Diese sind präventiv-polizeiliche Befugnisse, können also grundsätzlich angewendet werden, bevor es zu einer konkreten Tat gekommen ist oder diese einer Person zuzuordnen ist. Diese Kontrollen sind aber nicht anlasslos, sondern abhängig von Lageerkenntnissen der Polizei. Dies können zum Beispiel aktuelle Tatserien oder Tathäufungen, Erkenntnisse zu überregional tätigen Tätern und Banden oder auch Erkenntnisse aus Strafverfahren sein. Auch Erfahrungen der Vorjahre spielen eine Rolle. Die Polizei hat festgestellt, dass in der „dunklen Jahreszeit“, also den Herbst- und Wintermonaten immer wieder ansteigende Tatbelastungen zu verzeichnen sind. Es gibt aber keinen Automatismus bei der Anordnung von Anhalte- und Sichtkontrollen. Die Polizei wägt ab, wann, wo und in welchem Umfang Kontrollen sinnvoll sind.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass Anhalte- und Sichtkontrollen „zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“ möglich sind. Das sind unter anderem auch Wohnungseinbrüche. Die Polizei darf in den Geltungsbereichen der Kontrollen Personen kurzzeitig anhalten und mitgeführte Fahrzeuge einschließlich deren Kofferräume oder Ladeflächen in Augenschein nehmen. Dies ist vom Eingriffsumfang deutlich weniger als bei einer Verkehrskontrolle, die von der Polizei überall und zu jeder Zeit im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden darf.

Trotz des sehr geringen Eingriffsumfangs sind die Anhalte- und Sichtkontrollen für die Polizei von großer Bedeutung, da niedrigschwellig die Möglichkeit besteht, präventive Kontrollen in besonders tatbetroffenen Bereichen durchzuführen. Ergeben sich keine Verdachtsmomente während der Kontrolle, kann der Bürger/die Bürgerin seine bzw. ihre Fahrt sofort fortsetzen, Daten werden gar nicht erst erhoben und die Kontrolle ist nach ganz kurzer Zeit beendet. Die Beeinträchtigung Unbeteiligter ist damit auf ein Mindestmaß reduziert. Ergeben sich hingegen Verdachtsmomente während der Kontrolle, z.B. durch aufgefundenes Einbruchswerkzeug oder ein auffälliges Verhalten des Betroffenen, trifft die Polizei aufgrund weitergehender anderer Befugnisse schwerwiegendere Maßnahmen. Das kann zum Beispiel die Feststellung der Identität der Person oder die Durchsuchung des Fahrzeugs und der Person sein.

Die Polizei verfolgt bei ihrer Strategie zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen folgende Grundsätze:
  • Wir kündigen unsere Maßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können, an!
  • Kontrollmaßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen können, wägen wir sorgsam ab. Wir treffen nur jene Maßnahmen, die wirksam und angemessen sind!
  • Daten werden nur erhoben, wenn sich während der Kontrolle Verdachtsmomente gegen eine Person ergeben, ansonsten wird nichts geschrieben, gespeichert oder dokumentiert. Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger haben also keinen Anlass, sich in einer solchen Kontrolle zu sorgen!
  • Wir werten die in Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.
  • Die Kontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, weil sie für die Landespolizei einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren.

Aufklärungsquote – was sagt sie aus?

Wohnungseinbrüche sind grundsätzlich ein anonymes Massendelikt. Konkret bedeutet dies:

  • In den seltensten Fällen werden Täter „auf frischer Tat“ von Geschädigten, Nachbarn oder Passanten betroffen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten
  • In den seltensten Fällen liegt einem WED eine Täter-/Opferbeziehung zugrunde, aus der eine Motivlage abgeleitet werden könnte, die auf einen bestimmten Tatverdächtigen schließen lassen könnte
  • Viele Einbruchstatorte weisen ein ähnliches Bild auf: Unbekannte Täter sind durch Hebeln, Bohren oder Einschlagen in das Objekt gelangt, haben Schränke und Schubladen durchwühlt und vorzugsweise Schmuck und Bargeld entwendet. In den seltensten Fällen kann anhand der festgestellten Arbeitsweise auf einen bestimmten, polizeilich bereits bekannten Täter geschlossen werden
  • Nicht an jedem Tatort können verwertbare daktyloskopische oder serologische Spuren gefunden und gesichert werden. In den seltensten Fällen können gesicherte Spuren einem bereits bekannten Täter zugeordnet werden

Ermittlungsansätze, die bei der Bearbeitung anderer Deliktsbereiche häufig vorhanden sind, gibt es demnach beim WED nur im Ausnahmefall. Folgerichtig kommt auch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen zu der Bewertung, dass „Wohnungseinbrüche tatsächlich sehr schwer aufzuklären sind“.

Gelingt es der Polizei dennoch, verstärkt Täter zu ermitteln und festzunehmen, bedeutet das noch nicht, dass dadurch auch die Aufklärungsquote automatisch signifikant erhöht wird.
Im Zuge des seit Herbst 2012 umgesetzten Landeskonzepts konnte die Zahl der festgenommenen überregionalen Täter gesteigert werden. Warum die gestiegene Zahl der Festnahmen jedoch nicht gleichermaßen auch zu einer deutlichen Erhöhung der Aufklärungsquote geführt hat, macht folgendes fiktives, aber dennoch repräsentatives Beispiel deutlich:

Im November 2015 sind in A-Dorf 30 Einbrüche registriert worden, Haus- oder Terrassentüren wurden aufgehebelt, Bargeld und Schmuck gestohlen. Zunächst gibt es keinerlei Täterhinweise; auswertbare Fingerspuren oder DNA-Spuren konnten trotz intensiver Tatortarbeit nicht gefunden werden. Dann ereignet sich ein weiterer Einbruch in B-Dorf, bei dem ein Zeuge einen blauen Kastenwagen mit Hamburger Kennzeichen wegfahren sieht. Diese Angaben werden in der zentralen Auswertung im LKA recherchiert. Es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug bereits im Zusammenhang mit einem Einbruch in Niedersachsen aufgefallen war. Dort konnte seinerzeit das vollständige Kennzeichen abgelesen werden. Weitere Auswertungen ergeben, dass es sich bei dem Halter des Fahrzeugs um einen 37-Jährigen aus Hamburg handelt. Dieser steht mit drei weiteren Personen in engem Kontakt, von denen zwei Personen bereits wegen Einbrüchen polizeilich bekannt sind.

Die Kripo in C-Stadt übernimmt die Ermittlungen. In der folgenden Woche wird der Kastenwagen durch Polizeibeamte tatsächlich wieder in A-Dorf gesehen. Als die Täter direkt zu einem Einbruch in A-Dorf ansetzen, greifen die Polizisten zu und nehmen den Fahrzeughalter sowie zwei weitere Mittäter fest.

Es besteht der Verdacht, dass die festgenommenen Täter für 32 Wohnungseinbrüche im Raum A-Dorf und B-Dorf sowie in Niedersachsen verantwortlich sind. Die Festgenommenen gestehen jedoch nur den Einbruch, bei dem sie auf frischer Tat ertappt worden sind. Zu möglichen anderen Taten schweigen sie sich aus. Da es nur zu dem einen Fall in B-Dorf eine Zeugenaussage gibt („blauer Kastenwagen“), es aber zu den anderen 30 Taten weder Zeugen noch Spuren gibt, dürfen diese 30 Taten den Festgenommenen gemäß der strengen kriminalstatistischen Regularien nicht zugeordnet werden.

Konsequenz für die kriminalstatistische Erfassung:

  • 32 Fälle
  • davon 2 aufgeklärt: Einmal in A-Dorf und einmal in B-Dorf
  • 30 Fälle in Schleswig-Holstein unaufgeklärt
  • 1 Fall Niedersachsen aufgeklärt

Es ergibt sich bei den Taten in Schleswig-Holstein eine Aufklärungsquote von nur rund 6 Prozent.

Aber…

Auch wenn die kriminalstatistischen Regularien eine Aufklärung nicht zulassen, dürften nach kriminalistischer Einschätzung die festgenommenen Personen zumindest für einen Großteil der 30 Einbrüche im Raum A-Dorf und B-Dorf verantwortlich sein. Durch die Festnahmen konnten weitere Taten verhindert werden. Da davon auszugehen ist, dass die Täter im gesamten weiteren Winterhalbjahr unterwegs gewesen wären, kann hochgerechnet werden, dass weitere Einbrüche im 3-stelligen Bereich durch die Festnahmen verhindert wurden.

Fazit:

Durch Festnahmen von überregional agierenden Serieneinbrechern werden zwar nur einige wenige Fälle nachträglich aufgeklärt, aber viele zukünftige Fälle verhindert.

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