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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Cybercrime

Sie befinden sich in der Rubrik Cybercrime der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 13.05.2016

Was ist Cybercrime?

Unter „Cybercrime“ versteht man Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Das sind:

  • Straftaten, bei denen Elemente der EDV in den Tatbestandsmerkmalen enthalten sind (Computerkriminalität),
  • Straftaten, bei denen das Internet zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung einer Tat eingesetzt wird (Internet als Tatmittel),
  • Fälle der Bedrohung von Informationstechnik. Dies schließt alle widerrechtlichen Handlungen gegen die Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität einer IT-Infrastruktur (Hacking, Computersabotage, Datenveränderung etc.) ein.

Die Bearbeitung dieser Straftaten erfolgt, je nach dem Grad des benötigten Spezialwissens, auf unterschiedlichen Dienststellen.

Hier finden Sie Informationen für Bürgerinnen und Bürger (Internetkriminalität und Medienkompetenz) sowie für Unternehmen und Behörden (ZAC)

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Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) : Datum

Hier finden Sie Informationen der ZAC für Unternehmen und Behörden

Internetkriminalität & Medienkompetenz : Datum

Auf diesen Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Internetkriminalität und Medienkompetenz

Wenn Sie eine Straftat anzeigen möchten, nutzen Sie hierzu bitte die Onlinewache

Hier gelangen Sie zur Onlinewache

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