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Schleswig-Holstein
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Der Kampfmittelräumdienst


Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.


Letzte Aktualisierung: 23.08.2023

Einleitung

Auch über 70 Jahre nach Beginn des zweiten Weltkrieges werden bei Erdarbeiten und auf Baustellen noch Blindgänger und Reste von Munition entdeckt. Auch auf See werden gelegentlich noch Seeminen und nach dem Kriege versenkte Munition gefunden. Der Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein nimmt sich gemeldeter Funde umgehend an. Darüber hinaus sorgen Experten für die Luftbildauswertung und die Bodensondierung dafür, dass insbesondere auf Tiefbaustellen sicher gearbeitet werden kann.

Der unsachgemäße Umgang mit Munition oder Teilen davon kann tödlich sein! Munition nicht berühren und sofort den Kampfmittelräumdienst verständigen.

Die Anforderung des Kampfmittelräumdienstes kann rund um die Uhr über die örtliche Polizei (Telefon 110) oder das Lagezentrum des Innenministeriums (Telefon: 0431-160-0) erfolgen.

Aufgaben gemäß Kampfmittelverordnung

  • Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln an Land und in den Küstenmeeren,
  • Überprüfung, ob es sich bei verdächtigen Gegenständen um Teile von Kriegsmunition oder um sogenannte Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) handelt und die Beurteilung der daraus erwachsenden Gefahren,
  • Beseitigung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und das
  • Unterhalten und Führen eines staatlichen Munitionszerlegebetriebs.

Antrag auf Luftbildauswertung

Weiterhin untersucht der Kampfmittelräumdienst auf Antrag Baugrundstücke nach Altmunition.

Einige häufige Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Bereich "Häufig gestellte Fragen"

Für die Bearbeitung eines Antrages benötigt der Kampfmittelräumdienst viele Angaben und gegebenenfalls auch eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers. Für die Erfassung der notwendigen Daten steht ein Formular zum Herunterladen bereit:

Antrag zur Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittelbelastung (PDF, 753KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bitte beachten Sie, das ein Antrag auf Luftbildauswertung einen Zeitraum von ca. 3 Wochen in Anspruch nehmen kann. Stellen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig.


Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich per E-Mail an: kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de (Hinweis: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Nachrichten).

Spezielle Vorschriften

Auf die BGR 161 "Arbeiten im Spezialtiefbau" Nr. 4.1.8.3 (Ausschluss von Gefahrenstoffen und Kampfmitteln) wird besonders hingewiesen.

Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Kampfmittelräumdienstes gibt die Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung), vom 07. Mai 2012 vor.

Für die Arbeit des Kampfmittelräumdienstes des Landes müssen in bestimmten Fällen Gebühren erhoben werden. Eine Abrechnung von Einsatzkosten gegenüber einer Person, die den Fund von verdächtigen Gegenständen meldet, ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gebührensätze sind in der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 23.10.2018 genannt.

Die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren verlinken wir Ihnen hier, Tarifstelle 18.11.

Touristeninformation

Handlungsempfehlungen bei Munitionsfunden am Strand  (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Häufig gestellte Fragen

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Wie beantrage ich eine Gefahrenerkundung?

Um eine Gefahrenerkundung beim Kampfmittelräumdienst des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen, nutzen Sie bitte den Vordruck „Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung“ auf dieser Seite. Sollten Sie nicht Grundstückseigentümer sein, muss die Vollmacht ebenfalls ausgefüllt werden.
Weiterhin benötigen wir einen Lageplan im Maßstab 1:1000 bis 1:10000.

Wie lange dauert diese Auswertung?

Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen. Maßgeblich für die Reihenfolge der Bearbeitung ist dabei das Datum, an dem die Unterlagen beim Kampfmittelräumdienst eingegangen sind. Wir bitten Sie, auf Grund des permanent hohen Arbeitsaufkommens von einzelnen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Was kostet die Überprüfung eines Grundstückes?

Wir stellen die tatsächlich benötigte Zeit in Rechnung. Diese ist abhängig von der Größe und Lage des Grundstückes, den vorhandenen historischen Daten (Luftbilder, Fundmunitionsmeldungen, Literatur…) und wird mit 71,- € je angefangene Stunde berechnet. Die Überprüfung eines Grundstückes mit ca. 700 m² Fläche nimmt im Regelfall ein bis zwei Stunden in Anspruch, im Einzelfall kann der Aufwand jedoch auch höher ausfallen (z.B. bei historisch stark getroffenen Angriffszielen wie der Landeshauptstadt Kiel).

Wie wird die Kampfmittelbelastung eines Grundstückes ermittelt?

Hierfür werten wir Luftbilder der ehemaligen Alliierten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges aus. Wir suchen auf diesen Bildern nach Zerstörungen durch Abwurfmunition (Bomben), nach konkreten Hinweisen auf nicht explodierte Bomben (Blindgänger) und nach Hinweisen auf militärische Nutzung (Flakstellungen, Luftschutzanlagen, Kasernen und Übungsplätze). Dabei müssen alle vorhandenen Luftbilder in chronologischer Reihenfolge gesichtet werden, wobei teilweise mehrere hundert Bilder für eine Fläche existieren können.

Weiterhin werden historische Fundmunitionsmeldungen von 1945 bis heute durchsucht, ob in diesem Bereich bereits Kampfmittel entdeckt und beseitigt wurden.
Letztendlich findet eine Recherche historischer Daten statt, die u. a. Luftschutzpolizeimeldungen und Zeitzeugenberichte beinhaltet.

In welchen Fällen ist die Ermittlung der Kampfmittelbelastung erforderlich?

Gemäß § 2 Absatz 3 der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein (in der jeweils geltenden Fassung) muss eine Fläche vor der Errichtung von baulichen Anlagen und vor Beginn von Tiefbauarbeiten überprüft werden. Erschließungsarbeiten (Leitungs- und Wegebau) und punktuell bodeneingreifende Maßnahmen (Boden- / Baugrunderkundung) werden ausdrücklich von dieser Definition umfasst, d. h. es muss zuvor zwingend eine Flächenüberprüfung durch den Kampfmittelräumdienst erfolgen.
Es sind nur Grundstücke untersuchungspflichtig, die in den Gemeinden gem. Anlage 1 der Kampfmittelverordnung gelistet sind.
Derzeit umfasst diese Liste 90 Gemeinden in Schleswig-Holstein. Grundstücke einer nicht gelisteten Gemeinde sind nicht überprüfungspflichtig!


Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Kampfmittelräumdienst

Lärchenweg 17, 24242 Felde

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