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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Informationen zum Eignungs- und Auswahlverfahren

Letzte Aktualisierung: 20.07.2022

Eine weiße Polizeimütze liegt rechts oben auf einem Amaturenbrett

Zum Eignungs- und Auswahlverfahren wird jede/jeder eingeladen, die/der die Einstellungsvoraussetzungen und die Kriterien der Vorauswahl erfüllt. Das Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1.2 und die Laufbahngruppe 2.1 (den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst) findet in Eutin an zwei nicht direkt aufeinander folgenden Tagen statt.

Die Besetzung der Anwärterstellen erfolgt nach Bestenauslese. Um das Eignungs- und Auswahlverfahren zu bestehen, müssen alle Testteile mindestens mit einer ausreichenden Note absolviert werden. Je besser Ihre Leistungen sind, desto besser ist auch die Bewertung und somit die Endnote.


Für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) setzt sich der Eignungstest aus zwei eintägigen Prüfungsteilen zusammen.

  • Der erste Prüfungsteil besteht aus einem Intelligenzleistungstest, einer Rechtschreibprüfung (Diktat) sowie einer Sportprüfung.
  • Der zweite Prüfungsteil beginnt mit einer mündlichen Prüfung, in der wir uns ein Bild über Allgemeinbildung, Wissen/Vorstellung vom Polizeiberuf, Auftreten und Ausdrucksvermögen der Bewerberin/des Bewerbers machen. Auf das äußere Erscheinungsbild wird ebenfalls Wert gelegt. Danach folgt eine ärztliche Untersuchung um zu klären, ob die Bewerberin / der Bewerber polizeidiensttauglich ist.


Auch für die Laufbahngruppe 2.1 (gehobener Dienst) gliedert sich der Eignungstest in zwei eintägigen Prüfungsteilen.

  • Der erste Prüfungsteil besteht aus einem Sprach- und Bildungstest (Deutsch, Politische Bildung und Natur und Technik), aus einem Intelligenzleistungstest, einer Rechtschreibprüfung (Diktat) sowie einer Sportprüfung.
  • Der zweite Prüfungsteil beginnt mit einer mündlichen Prüfung, in der wir uns ein Bild über Allgemeinbildung, Wissen/Vorstellung vom Polizeiberuf, Auftreten und Ausdrucksvermögen der Bewerberin/des Bewerbers machen. Auf das äußere Erscheinungsbild wird ebenfalls Wert gelegt Im Anschluss an das Einzelgespräch ist ein Kurzreferat von ca. 5-7 Minuten Dauer über ein Thema aus den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft/Politik oder Natur und Technik. Danach folgt eine ärztliche Untersuchung um zu klären, ob die Bewerberin/der Bewerber polizeidiensttauglich ist.


Hinweis

Sollten Sie einen Prüfungstermin aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter und bitten Sie um einen Ersatztermin.

Bei allen Prüfungsteilen wird auf gute Umgangsformen und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild Wert gelegt. Die Kosten für eine Anreise zu den Prüfungsteilen werden nicht erstattet.

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