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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Die weiteren Standorte

Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

Das Liegenschaftskataster in den Abteilungen 3 bis 7

Die Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) in Schleswig - Holstein ergeben sich aus dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Hier nach untergliedern sie sich in die beiden Bereiche:

  • Landesvermessung und
  • Liegenschaftskataster.

Die Tätigkeitsfelder im Bereich der Landesvermessung werden von der Abteilung 2 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) wahrgenommen.

Die dezentralen Abteilungen 3 bis 7 des Landesamtes sind für den Bereich des Liegenschaftskatasters zu ständig.

Die einzelnen Standorte der Abteilungen 3 bis 7 befinden sich in:

  • Abteilung 3: Kiel
  • Abteilung 4: Lübeck
  • Abteilung 5: Flensburg
  • Abteilung 6: Husum
  • Abteilung 7: Elmshorn

Die Anschriften, Telefonnummern und Öffnungszeiten der jeweiligen Standorte finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Standorte der Abteilungen 1 bis 8
Standorte der Abteilungen 1 bis 8

Inhalt und Aufgabe des Liegenschaftskatasters erstrecken sich wie folgt:

  • Nachweis der Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) für das Landesgebiet, wie es die Belange der Planung einschließlich der Bauleitplanung, des Rechtsverkehrs, der Verwaltung, der Wirtschaft sowie des Umwelt- und Naturschutzes an ein grundstücksbezogenes Basisinformationssystem erfordern;
  • Sicherstellung eines amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung;
  • Nachweis der ermittelten Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung.

Grundlagen des Liegenschaftskatasters sind das Katasterzahlenwerk sowie das Katasterbuch- und Flurkartenwerk, die in analoger bzw. digitaler Form geführt werden. Das Katasterbuchwerk (Liegenschaftsbeschreibung) und das Flurkartenwerk (Liegenschaftskarte) werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) geführt.

Aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen übernehmen einige der dezentralen Abteilungen auch kommunale Aufgaben im Bereich des Baugesetzbuches (u.a. Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse).

Insgesamt ergeben sich für die Abteilungen 3 bis 7 folgende Tätigkeitsfelder:

  • Gewährung von Einsicht und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster;
  • Bereitstellung von digitalen und analogen Ausgaben des Liegenschaftskatasters;
  • Durchführung von Liegenschaftsvermessungen;
  • Übernahme von beigebrachten Liegenschaftsvermessungen anderer amtlicher Vermessungsstellen (im Sinne des § 2 Abs. 2 VermKatG);
  • Qualitätssicherung;
  • Durchführung von Flurbereinigungsschlussvermessungen;
  • Wertermittlung und Bodenordnung.

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