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Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Grenzherstellung

Kennen Sie Ihre Grenzen?

Letzte Aktualisierung: 05.02.2024

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Grenzherstellung

Sie wollen einen Zaun an der Grenze zu Ihren Nachbarn errichten, aber Sie können keine Grenzsteine finden.

Die Zaunpfähle nach Augenmaß einzugraben, weil ja noch ein Rest von einer Hecke zusehen ist oder weil vielleicht noch ein alter Pfeiler vorhanden ist, kann eine unsichere Angelegenheit sein. Nachbarschaftskonflikte sind dann meistens vorprogrammiert.

Das dadurch eventuell erforderliche Umsetzen des Zaunes ist ärgerlich und kann teuer werden. Nur wenn Sie wirklich sicher sind, dass Sie den richtigen Verlauf der Grenze kennen, sollten Sie mit den Arbeiten beginnen.

Auf jeden Fall ist es ratsam, die Nachbarn über Ihr Vorhaben zu unterrichten. Erfahrungsgemäß reagieren Ihre Nachbarn sehr sensibel auf alle Arbeiten, die Sie an der gemeinsamen Grundstücksgrenze vornehmen.

Die im nachfolgenden aufgeführten Informationen sollen helfen, Fehler zu vermeiden und Ihnen zeigen, wie Sie fachmännische Hilfe in Anspruch nehmen können.

Hinweise zur Abmarkung und Grenzherstellung (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

Was sind eigentlich Grundstücksgrenzen?

Grundstücksgrenzen sind unsichtbare Linien, die erst durch Grenzmarkierungen an den Endpunkten dieser Linien sichtbar gemacht werden.

Diese Grenzmarkierungen bestehen meistens aus Grenzsteinen, deren Oberfläche mit einem Kreuz versehen ist. Die Mitte des Kreuzes markiert den Grenzpunkt.

Je nach Beschaffenheit des Geländes kann ein Grenzpunkt auch durch ein Eisenrohr, einen Eisenbolzen, ein Meißelzeichen oder durch eine Gebäudeecke gekennzeichnet sein. In den Wiesen und Feldern bilden überwiegend Gräben, Erdwälle und Knicks die Grenzen.

Die Liegenschaftskataster-Abteilungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) geben Ihnen gerne Auskunft über die Art der Vermarkung der Grenzpunkte.

Wo verläuft die Grenze?

Seit über 125 Jahren werden in Schleswig-Holstein amtliche Grundstücksvermessungen durchgeführt. Die Grenzpunkte beziehen sich dabei auf ein Netz von Vermessungspunkten.

Die Vermessungspunkte befinden sich in Straßen, Wiesen und Feldern. Häufig sind das unterirdisch vermarkte Punkte, die der Eigentümer eines Grundstücks nicht kennt und auch nicht zu kennen braucht. Alle folgenden Vermessungen werden auf diese Vermessungspunkte bezogen.

Die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten werden in Vermessungsrissen festgehalten. Diese Vermessungsrisse dienen später u.a. als Grundlage für die Herstellung von Grenzpunkten. Heute werden für Vermessungsarbeiten überwiegend elektronische Messgeräte eingesetzt und die Ergebnisse digital gespeichert.

Warum stehen die Grenzsteine häufig so tief?

Grenzsteine werden in der Regel bodengleich gesetzt, das heißt: Der Kopf mit dem Kreuz ist sichtbar. Nach dem Bau eines Wohnhauses wird das Grundstück häufig mit Erde aufgefüllt oder ein Graben, der an der Grenze verläuft, wird verfüllt oder die Straße wird neu ausgebaut und höhergelegt oder ... .

Das Ergebnis ist in allen Fällen gleich: Die Grenzsteine sind nicht mehr sichtbar oder ganz verschwunden!

Was ist zu tun?

Ob nun alle oder nur einige Grenzsteine von Ihrem Grundstück nicht mehr auffindbar sind, in beiden Fällen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Liegenschaftskataster-Abteilungen des LVermGeo SH weiter.

Im ersten Fall könnten im Rahmen einer Grenzherstellung die Grenzpunkte aufgesucht und falls Ihre Vermarkung tatsächlich fehlt, diese wieder in geeigneter Weise abgemarkt werden.

Im zweiten Fall fehlt Ihnen eigentlich nur die Entfernung zum nächsten Grenzstein. Hier könnte Ihnen ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit einzelnen Grenzmaßen weiterhelfen.

Zu den Kosten der genannten Varianten und zur Frage, ob für Ihr Grundstück überhaupt Grenzmaße vorliegen, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes gerne.

Was sollten Sie nicht tun?

Die Festlegung und Herstellung von Grenzpunkten ist eine hoheitliche Aufgabe. In keinem Fall dürfen Sie einen Grenzstein ausgraben und neu setzen oder einen schief stehenden Grenzstein gerade rücken.

Das Vermessungs- und Katastergesetz bestimmt, "dass Vermessungsmarken nur von den zuständigen Vermessungsstellen (Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen/ Vermessungsingenieure) eingebracht, in ihrer Lage verändert oder entfernt werden dürfen".

Zuwiderhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldstrafen geahndet werden.

Wenn Sie eine Grenze herstellen lassen wollen...

... dann wenden Sie sich schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail an eine Vermessungsstelle, oder kommen Sie direkt in den Kundencentern der Liegenschaftsabteilungen des LVermGeo SH vorbei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVermGeo SH beraten Sie gerne. Für die Arbeiten werden modernste elektronische Messgeräte eingesetzt, die eine zügige Arbeitsweise und die erforderliche Genauigkeit gewährleisten.

Der Antrag auf eine Grenzherstellung kann jetzt auch online beantragt werden unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/.

Die Vermessungsarbeiten können kurzfristig durchgeführt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVermGeo SH besprechen zusammen mit Ihnen einen Termin für die Vermessung. Über den Zeitpunkt benachrichtigen wir gleichzeitig die Grenznachbarn.

Das Ergebnis der Grenzherstellung wird bei einem Grenztermin erörtert und in einer Niederschrift (dem amtlichen Grenzprotokoll) dokumentiert. Anschließend werden sie in das Liegenschaftskataster übernommen.

Wonach richten sich die Kosten einer Grenzherstellung?

Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zu überprüfenden Grenzpunkte und vom Bodenwert des betroffenen Grundstücks.

Als Grundlage zur Kostenberechnung dient die vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) des Landes Schleswig-Holstein herausgegebene Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein.

VermGebVO vom 05. Oktober 2022, gültig ab 01. Januar 2023

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