Bebauungspläne
Die Umsetzung der Bebauungspläne (B-Pläne) in die Örtlichkeit erfordert in der Regel umfangreiche Vermessungen. Für die Durchführung von Teilungsvermessungen (z.B. Bauplatzvermessungen), Grenzherstellungsvermessungen oder Gebäudeeinmessungen stehen in regionaler Zuständigkeit die Liegenschaftskataster-Abteilungen des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) zur Verfügung.