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Landeslabor
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Qualitätsmanagement

Sowohl im Laborbetrieb wie auch bei den Vollzugsaufgaben wird die Qualitätssicherung im Landeslabor groß geschrieben.

Letzte Aktualisierung: 27.07.2016

Die Anforderungen an ein qualitätsgesichertes Arbeiten sind in internationalen Normen festgelegt. Die DIN EN ISO/EC 17025 legt die Qualitätsstandards und Anforderungen für Prüf- und Kalibrierungslabore fest. Diese umfassen die Verantwortlichkeiten, Prozesse und die technischen Erfordernisse. Mit der Erfüllung dieser Qualitätsnorm weist das Landeslabor nach, dass es technisch kompetent ist und zuverlässige Untersuchungsergebnisse erzielt.
Das Landeslabor ist seit Oktober 2013 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Die Akkreditierung gilt für den in der Urkundenanlage PL-18547-02 aufgeführten Akkreditierungsumfang. Der Qualitätsnachweis muss regelmäßig erneuert werden. Ein erneutes Überwachungsaudit fand 2016 statt. Vor der Akkreditierung durch die DAkkS bestand bereits eine Akkreditierung seit Oktober 1998 durch die Akkreditierungsstelle Hannover (AKS).

Im Bereich des Vollzugs von Tierarznei- und Futtermitteln werden die Vorgaben zur Qualitätssicherung aus der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eingehalten. Die amtlichen Kontrollen werden auf Grundlage dokumentierter Verfahren durchgeführt, damit gewährleistet ist, dass diese einheitlich und auf konstant hohem Niveau durchgeführt werden.

Darüber hinaus setzt das LSH auf Qualität durch Kooperation. Da die gesetzlichen Anforderungen ständig steigen, haben sich die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein in der "Norddeutschen Kooperation" zusammengeschlossen. Auf diesem Wege konnten Kompetenzzentren geschaffen werden, die ein hohes Maß an Sachverstand bereithalten.

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