Navigation und Service

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) : Thema: Ministerien & Behörden

20 Jahre Nationalparkgesetz SH

Letzte Aktualisierung: 08.01.2020

Neues Nationalparkgesetz Wattenmeer wird 20 Jahre alt

Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Das neue Nationalparkgesetz hat Schleswig-
Holstein verändert“

KIEL. 20 Jahre sind vergangen, seit die Reset-Taste für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gedrückt wurde. Mit Beginn des Jahres 2000 trat ein neues Nationalparkgesetz in Kraft. Jahrelange öffentliche Debatten wurden von einem
konstruktiven Miteinander abgelöst. Das neue Gesetz verbesserte den Schutz des Wattenmeeres nachhaltig und schuf die Grundlage für die 2009 erfolgte Anerkennung als Weltnaturerbe. Umweltminister Jan Philipp Albrecht benennt nach anderthalb Jahren Amtszeit jedoch auch Defizite in der konkreten Umsetzung.

„Der Nationalpark hat Schleswig-Holstein verändert. Bereits das erste Nationalparkgesetz 1985 war ein Meilenstein für das Wattenmeer. Das Gesetz von 2000 hat die für einen starken Naturschutz notwendigen gesetzlichen Regelungen angepasst. Freiwillige Vereinbarungen mit Kommunen, Fischern und anderen Interessenvertretern ergänzten das neue Nationalparkgesetz. So wurden die Weichen dafür gestellt, dass dieser Teil Schleswig-Holsteins heute ein UNESCO-Weltnaturerbe ist. Das hat nicht nur positive Wirkungen für den Tourismus, sondern auch darauf, wie wir Schleswig-Holsteiner unsere Natur wahrnehmen“, würdigt Umweltminister Jan Philipp Albrecht die Arbeit seiner Amtsvorgänger und der Nationalparkverwaltung sowie der vielen Menschen, die sich in den vergangenen Jahren aktiv an der Nationalparkentwicklung beteiligt haben. „Aus meinen Erfahrungen vor Ort sehe ich auch, wie wir die Situation im Nationalpark noch weiter verbessern können. So gibt es z.B. bei den Regelungen zur Schifffahrt und bei einigen fischereilichen Regelungen noch Defizite. Um hier zu Fortschritten zu kommen, bin ich in Kontakt mit dem Bund und der EU“, so Albrecht weiter.

Mit dem neuen Nationalparkgesetz wurde die Fläche des Nationalparks seeseitig um 62 Prozent, auf 441.000 Hektar erweitert. Vor Sylt und Amrum wurde Europas erstes Walschutzgebiet eingerichtet, in dem nun nicht nur Schweinswale, sondern auch Seevögel wie Trauerenten besser geschützt sind. Die Zonierung des Nationalparks wurde vereinfacht, statt drei gibt es nur noch zwei Zonen. Die Schutzzone 1 wurden vergrößert und neu geschnitten und besteht nicht mehr aus vielen Einzelgebieten, sondern aus zusammenhängenden Wattstromgebieten. Oftmals reicht die Schutzzone 1 bis ans Festland. In einem Gebiet zwischen dem Hindenburgdamm und Föhr wurde ein 12.500 Hektar großes nutzungsfreies Referenzgebiet eingerichtet, in dem keine
Ressourcennutzung stattfindet und auch nicht gefischt werden darf.

Zusätzlich zu räumlichen Veränderungen gab es inhaltliche Fortschritte: Die Jagd auf Wasservögel wurde gesetzlich verboten, die Einrichtung von weiteren Ölbohreinrichtungen (außer der schon seit 1985 bestehenden Ölplattform Mittelplate) sowie von
Windkraftanlagen im Nationalpark vorsorglich ausgeschlossen. Neben dem Schutz der Natur wurden auch die Verbesserung der Lebensbedingungen der am Nationalpark lebenden Menschen und positive Rückwirkungen auf den Tourismus als Gesetzeszweck benannt. Hieraus entwickelt sich seitdem eine außerordentlich fruchtbare und dauerhafte Kooperation zwischen dem Naturschutz und dem Tourismus an Schleswig-Holsteins Westküste. Neben der Nationalpark-Partnerschaft gibt es hierzu Dutzende weiterer Projekte, viele grenzüberschreitend mit Dänemark und den Niederlanden. Der Naturtourismus wurde in den beiden vergangenen Jahrzehnten nachweislich gestärkt und wesentlicher Bestandteil des touristischen Angebotes.

Noch ungenügend sind die Regelungen für das Befahren mit Wasserfahrzeugen. Die im Nationalparkgesetz getroffenen neuen Zonierungen sind bis heute nicht in der maßgeblichen Verordnung des Bundes zum Befahren der Wattenmeer-Nationalparke
übernommen worden und nicht in den Seekarten eingetragen. Umweltminister Albrecht hofft, dass die hierzu laufenden Planungen des Bundesverkehrsministeriums nun endlich zu konkreten Verbesserungen führen. Unbefriedigend ist auch die Umsetzung der Regelungen im Walschutzgebiet. Stellnetze, die Schweinswale in ihrem Kalbungsgebiet dort besonders gefährden, sind deutschen Fischern verboten. Ausländische Fischer dürfen sie aber bis drei Seemeilen vom Ufer entfernt einsetzen. Hier kann eine Lösung nur auf Ebene der EU in ihrer Zuständigkeit für die gemeinsame Fischereipolitik gefunden werden, die für Deutschland nur gemeinsam mit dem für Fischerei zuständigen Bundeslandwirtschaftsministerium vorangebracht werden kann.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon