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Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) : Thema: Ministerien & Behörden

Leinenzwang für Hunde an Deichen und im Nationalpark

Letzte Aktualisierung: 13.05.2015

Schleswig-Holstein hat Zehntausende Küstenschützer, die an der Nord- und Ostseeküste unentwegt damit beschäftigt sind, die Festigkeit der Deiche zu verbessern. Ihre Tätigkeit ist oftmals lebensgefährlich und nur Gras ist ihr Lohn. Es sind rund 50.000 Deichschafe, die über 150 Schäfer auf den landeseigenen Deichen im Sommerhalbjahr weiden lassen. Trotz ganzjähriger Anleinpflicht verursachen freilaufende Hunde dort immer wieder schwere Störungen. Viele Schafe werden verletzt, manche sterben qualvoll. Neuartige Schilder sollen Hundehalter nun so freundlich wie deutlich auf die Anleinpflicht hinweisen.

"Manche Schafhalter erleben freilaufende Hunde fast täglich. In der Nähe von Schafen geht es mit Hunden oft durch: Sie leben ihren natürlichen Jagdtrieb aus, hetzen die Schafe und haben eine große Scheuchwirkung. Schafe fürchten sich vor Hunden und flüchten. Dabei können sie sich verletzen, in Gräben und Prielen steckenbleiben und bei auflaufender Flut ertrinken. Mitunter werden sie von den Hunden auch direkt angegriffen. Immer wieder kommen Schafe auf diese Weise ums Leben", so Janine Bruser, Geschäftsführerin des Landesverbandes Schleswig-Holsteinischer Schaf- und Ziegenzüchter.

Mit finanzieller und tatkräftiger Unterstützung des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN-SH) werden an viel besuchten Deichabschnitten der Nord- und Ostseeküste nun einhundert zusätzliche, augenfällige Hinweisschilder angebracht. Sie setzen groß ins Bild, was kleine Schilder und spezielle Gelbe Karten, die Hundehaltern in Einzelfällen mahnend übergeben werden, bisher nur teilweise vermochten.

"In schwerwiegenden Fällen erstatten wir Anzeige, wir möchten aber lieber an die Hundehalter appellieren, denn die Hunde können ihren Jagdtrieb nicht bändigen – die Hundehalter schon", so Frank Barten, Geschäftsbereichsleiter für Küstenschutz im LKN-SH. Er weist zudem darauf hin, dass Hunde oft Kaninchen- und Mauselöcher am Deich aufgraben. Derartige Schäden müssen von seinen Mitarbeitern aber mühevoll repariert werden, damit der Deich sicher bleibt.

Auch für Millionen von Rast- und Brutvögel in den Vorländern vor den Deichen sind frei laufende Hunde hochproblematisch. Zugvögel werden aufgescheucht und verlieren einen Teil ihrer für den Zug wichtigen Energiereserven. Brutvögel können ihre Gelege oder den Nachwuchs nicht vor Feinden, Unterkühlung oder Überhitzung schützen. Beides mindert die Überlebenschancen unserer Küstenvögel.

Die ganzjährige Anleinpflicht gilt für alle Deiche und Vorländer der Nord- und Ostseeküste und ist im Nationalparkgesetz (§ 5) und im Landeswassergesetz (§ 70) beschrieben. Viele Gemeinden haben in ihren Ortssatzungen das Freilaufenlassen von Hunden geregelt und weisen dafür spezielle Bereiche aus.

Schafe sind für den Küstenschutz wichtig. Sie halten die Grasnarbe kurz, sodass sich mehr Wurzeln ausbilden. Mit ihren Tritten verdichten sie zudem den Boden. Beides erhöht die Festigkeit der Deiche und macht sie bei Sturmfluten gegenüber auflaufenden Wellen widerstandsfähiger.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Hendrik Brunckhorst, Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Herzog-Adolf-Straße 1, 25813 Husum | Telefon 04841 667-142 | Telefax: 04841 667-115 | E-Mail: hendrik.brunckhorst@lkn.landsh.de | www.lkn.schleswig-holstein.de

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