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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Verluste an Denkmalen der letzten Jahre


Immer wieder gehen Kulturdenkmale verloren, sei es durch Brand oder andere Katastrophen oder durch einen genehmigten Abbruch, wenn keine andere Möglichkeit bleibt. Aber jedes Kulturdenkmal, das - aus welchen Gründen auch immer - vernichtet wird, ist ein unwiederbringlicher Verlust unserer kulturellen Identität.

Letzte Aktualisierung: 18.12.2023

Wenn eine Katastrophe ein Kulturdenkmal vernichtet, ist sein Zeugniswert auf alle Zeiten verloren, auch wenn es teilweise wieder rekonstruiert werden könnte. In den meisten Fällen führt ein Brand zu einem Totalverlust. Ein Denkmal kann aber auch im Rahmen einer Sanierung seine Denkmaleigenschaft verlieren, wenn allzu viel Originalsubstanz ausgetauscht werden muss, so dass kaum noch etwas von dem Urpsrünglichen erhalten bleibt. In einigen Fällen muss die Denkmalbehörde auch einem Abbruch zustimmen, wenn finanzielle, wirtschaftliche oder andere Gründe dies unumgänglich machen. Die spektakulärsten Fälle der letzten Jahre ...

Friedenskirche in Schleswig-Friedrichsberg abgebrochen

Es ist wenige Jahre her, dass sich Dr.-Ing. Claus Rauterberg in der Zeitschrift DenkMal! über den Architekten Otto Andersen (1924-1981) und seine Kirchenbauten in Schleswig-Holstein und Hamburg ausließ (DenkMal! 10/2003, S. 89-100). In seinem Werkbericht kam die 1963 entworfene, in einem Architektenwettbewerb 1964 prämierte und 1967/68 errichtete Friedenskirche in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) aber nicht sonderlich gut davon, denn "das ursprünglich freistehende Bauwerk mit weißen Wänden und hellgrauen Eternitflächen ist inzwischen durch einen großen Gemeindehausanbau [..] im Westen und durch Freilegung des roten Backsteinmauerwerks stärker verändert als die meisten anderen Andersenkirchen." Bei genauer Betrachtung zeigte sich der gedrungene und mit Abstand vor die Kirche gesetzte Annex der Kieler Architekten Göttsch und Hertzsch doch als geschickte Weiterentwicklung der Architektur Andersens. Die städtebauliche Wirkung der mit Pultdach und spitzem "Nadelturm" noch über einem steil abfallenden Hang aufragenden Kirche blieb unangetastet.

Helm und Dach in hellgrauem Eternit überragten das auch außen ursprünglich weiß geschlämmte Backsteinmauerwerk. Die Architektur erinnerte an die Form eines Schiffes. Der im Grundriss dreieckige Baukörper steigt steil nach Osten hin an zu dem ins Eck gestellten Altarraum. Im Inneren wird der starke Helldunkel-Kontrast fortgeführt, indem das Gestühl und die Prinzipalstücke als dunkle Kuben auf Schieferfußboden vor die weißen Wände gestellt wurden. Vom Künstler Ernst Günter Hansing stammt das Christusrelief in dem gezielt vom Dach her und einem umlaufenden Glasstreifen in den Seitenwänden belichteten Altarraum. Durch den etwas niedrigeren Baukörper im Westen, der mit seinem abgewalmten Satteldach in das Pultdach einschneidet, wurde die Kirche zum einen erschlossen, in der anderen, dem Kirchenraum zugeschlagenen Hälfte nahm er erste Bankreihen und die Orgelempore auf. Die hohe baukünstlerische Qualität der Friedenskirche, die sich am Außenbau wie im Inneren der Kirche ablesen lässt und den guten Ruf des Kirchenarchitekten Otto Andersen mitbegründet hat, sowie die großartig in Bau und Lage angelegte städtebauliche Wirkung führte zur Eintragung der Friedenskirche als herausragendes Zeugnis des modernen Kirchenbaus in das Denkmalbuch Schleswig-Holsteins (29.04.2005). Diese wurde mit sofortigem Vollzug nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vorgenommen, da die Kirchengemeinde bereits einen Abrissantrag gestellt hatte. Dieser konnte letztlich nicht verhindert werden.

Nach dem Staatskirchenvertrag von 1957 ist die denkmalrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines kirchlichen Kulturdenkmals letztendlich an die kirchenaufsichtliche Genehmigung durch das Kirchenamt der Nordelbischen Kirche gebunden, das bei Veränderungen an ihren Kulturdenkmalen an die Stelle der sonst für Genehmigungen zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden tritt. Das Landesamt für Denkmalpflege ist jedoch "ins Benehmen" zu setzen, was mit der aufgezeigten Abwägung zwischen Denkmal- und Sach- und Nutzwert erfolgt ist. Sie wäre vor allem zu teuer in Bewirtschaftung und Unterhalt, zudem aufwändig zu sanieren. Eine künftige Nutzung des Gebäudes als Kirche wurde für nicht mehr möglich erachtet, nachdem die Gemeindegliederzahl mit Abzug der Bundeswehr gesunken war. Die als kühl empfundene Kirche in der Nähe der älteren und allseits akzeptierten barocken Dreifaltigkeitskirche wurde letztlich nur selten genutzt.  Der durch Veränderungen bereits geschmälerte Denkmalwert wäre bei Profanierung mit Entfernung der Ausstattung weiter in Frage zu stellen. Und ein Käufer habe sich ohnehin nicht gefunden. Der Abriss der Kirche begann am 21. August 2005. Das frei werdende Gelände neben dem jetzt "bezuglosen" Gemeindehaus ist wieder bebaut worden. [Text: Dirk Jonkanski]

Ehemalige Admiralität in Glückstadt abgebrochen

Um 1700 wird der Kernbau der jetzt abgebrochenen ehemaligen Admiralität in Glückstadt (Kreis Steinburg) mit prächtigem Sandsteinportal auf dem hohen Sockel des Vorgängerbaus errichtet. 1720 wird der Bau aufgestockt und 1740 nach Westen um fünf Achsen verlängert. 1970 trägt man nach einem Neubau des Elbdeichs den 2,50 m hohen Rethöveldeich ab. Vor die bisher vom Deich über Stege erschlossenen Türöffnungen werden Treppenanlagen gelegt, so dass sich der Sinn des hohen Sockels nicht mehr erschließt. 1984 wird das vorher lange Zeit von der Glückstädter Heringsfischerei genutzte Gebäude unter Schutz gestellt. Die Stuckdecken im insgesamt stark sanierungsbedürftigen Gebäude werden dokumentiert und gesichert. Von 1987 bis 1998 werden diverse Sanierungs- und Nutzungskonzepte vorgelegt. Ein Hotel-Vorentwurf mit nicht ausgebautem Dach des Baudenkmals und großem abgesetztem Neubauteil wäre denkmalrechtlich genehmi­gungs­fähig gewesen. Anfang 2004 wird schließlich ein halbherziger Rekonstruktionsvorschlag unterbreitet, der billiger als die Sanierung sei. Im gleichen Jahr wird nach Ausbau des Sandsteinportals das Baudenkmal nach zwei Jahrzehnten ohne Bauunterhaltung abgebrochen. An gleicher Stelle wird derzeit eine neue Jugendherberge geplant, in die das historische Sandsteinportal integriert werden soll. [Text: Helmut Behrens]

Hotel "Stadt Kiel" in Eckernförde abgebrochen

Immer noch sperrt sich gerade Architektur des Historismus dem Verständnis der Allgemeinheit und immer noch kommt es vor, dass - wenn ein Gebäude nicht mehr in Nutzung ist - nach einer gewissen Schamfrist der Verwahrlosung, der Abbruch als einzige Möglichkeit angesehen wird, den unfehlbar diagnostizierten "Schandfleck" zu beseitigen. So geschehen wieder einmal in Eckernförde (Kreis Rendsburg-Eckernförde) mit dem im Kernbestand gut erhaltenen Hotel "Stadt Kiel". Nach ebenso ungutem wie überflüssigem Behördenstreit, dessen Einzelheiten ausführlich in der lokalen Presse dargestellt wurden und hier nicht erneut darzulegen sind, mussten die Beteiligten zusehen, teils mit gebundenen Händen, teils achselzuckend, wie die vom Investor beauftragte Abbruchfirma den Saalbau des Hauses beseitigte und vom stehen gebliebenen Restaurant- und Hoteltrakt sämtlichen Fassadendekor abschlug, um dem verbliebenen, weil noch begrenzt vermieteten Rest des Kulturdenkmals die Kultur zu nehmen. Was den Verlust so schmerzlich macht, ist die Tatsache, dass das um 1890 errichtete Gebäude in einem noch weitgehend intakten Umfeld von mehr oder weniger gleichzeitig errichten Bauten stand, von denen beispielhaft die alte Baugewerkschule von 1870, die Knaben-Bürgerschule von 1893 (heute Willers-Jessen-Schule) und die ehemalige Kaiserliche Post von 1900 genannt seien, insgesamt das bedeutendste gründerzeitliche Ensemble der Stadt, das mit dem Haus Kieler Straße 72 (um 1910), der anschließenden Polizeidienststelle Gerichtsstraße 4 (1937) und dem Amtsgericht von 1922 zu dem ebenso bedeutenden Ensemble einer vom Heimatschutz geprägten Reformarchitektur an der Reeperbahn überleitet. Keimzelle war die von der damaligen Kleinstadt aus eigener Kraft geschaffene Bauschule, die Generationen von Handwerks- und Baumeistern ausbildete und auch das hiesige Baugeschehen entscheidend beeinflusste. Das "Stadt Kiel" mit seinem in der älteren Bevölkerung legendären Festsaal war einer der frühesten originären Hotelbauten in der Stadt, der, zusammen mit den etwa gleichzeitig entstandenen Hotels "Bellevue" von 1890, dem "Strandhotel" von 1891 und dem "Seegarten" von 1898, alle repräsentativ am Wasser gelegen, am Beginn der Entwicklung des modernen Ostseebades steht. Seine Glanzzeiten waren die Kieler Wochen der Kaiserzeit, in denen auch die Majestäten aus Berlin hier abstiegen.Der aus zwei Flügeln zusammengesetzte zweigeschossige Backsteinbau wirkte durch seine repräsentativen Putzfassaden, beherrschend an der Kieler Straße die fünfachsige Giebelfront des Saaltraktes mit mehrgeschossiger Pilastergliederung, geschossteilenden und Ortganggesimsen, das Erdgeschoss durchgehend rillenrustiziert mit Rauhputzoberflächen, die auch die seitlichen Pilaster des Obergeschosses hervorhoben. Nordseitig anschließend der Zimmer- und Restauranttrakt, dessen siebenachsige Fassade glattflächiger, ebenfalls mit Pilastern in beiden Geschossen dreiteilig gegliedert war. [Text: Deert Lafrenz]

Brodauer Windmühle in Schashagen abgebrannt

Die im Jahr 1864 errichtete Holländermühle in Brodau (Kreis Ostholstein) befand sich in unmittelbarer Nähe zur Ostsee in landschaftlich reizvoller Lage. Obwohl das Erdgeschoss gastronomisch genutzt wurde, verfiel die Mühle. Neue Eigentümer gaben an, das Wahrzeichen der Gemeinde Schashagen sanieren zu wollen, jedoch nur, wenn diese aus dem Denkmalbuch entlassen würde. Dieser Bitte folgte das Landesamt nicht. Daraufhin wurde ohne Genehmigung die Galerie unsachgemäß erneuert und der Mühlenberg durch die Errichtung einer umlaufenden Betonmauer zu einem Parkplatz für die Gäste des Restaurants umgebaut. Weder eine Baustillegung, noch eine Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes hielten die Eigentümerin von weiterer Bautätigkeit ab. Nachdem Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde des Kreises am Betreten der Baustelle massiv gehindert wurden, war der Rechtsweg einzige Möglichkeit, die illegalen Arbeiten zu stoppen. Das Urteil im Verfahren gegen die Denkmalschutzbehörde ergab, dass sämtliche nicht genehmigten Maßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand zurück gebaut werden mussten. Nach mehreren vergeblichen Aufforderungen, den Mühlenberg wieder freizustellen und die nicht tragfähige Galerie denkmalgerecht zu sanieren, brannte in der Nacht zum 17. November 2005 die Mühle bis auf die Grundmauern ab. [Text: Berthold Köster]

Voß-Haus in Eutin abgebrannt

In der Nacht vom 30. zum 31. Januar 2006 brannte das im Kern auf das Jahr 1672 datierte  Voß-Haus, Vossplatz 6-8, im Zentrum Eutins (Kreis Ostholstein) nieder. Das mit einem zweifach vorspringenden verbretterten Giebel sehr eindrucksvolle Gebäude verband ländliche Bautradition mit den Ansprüchen eines städtischen, repräsentativen Bürgerhauses, das im Eutiner Stadtbild heute kaum noch vorkommt. 160 Feuerwehrleute von elf Wehren konnten nicht verhindern, dass das geschichtsträchtige Gebäude - zuletzt Restaurant und Hotel - bis auf die Grundmauern vernichtet wurde. Die nach dem Brand eingeschalteten Fachleute stellten Brandstiftung fest. Ungewiss ist zurzeit die Klärung der Neubaumaßnahmen. Diskussionen um einen authentischen Wiederaufbau bis hin zu einen modernen Gebäude werden bereits geführt. Johann Heinrich und Ernestine Voß lebten mit ihren Söhnen von 1784 bis 1802 in diesem Haus. Der Pädagoge, Dichter und Literat Voß (1751-1826) übersetzte nicht nur Homers "Odyssee" und "Ilias" ins Deutsche, sondern auch Vergils "Zehn erlesene Idyllen" und Ovids "Metamorphosen" und war Mitglied eines aufklärerisch gebildeten Zirkels von Dichtern, Philosophen, Theologen, Baumeistern und Malern, die um 1800 Eutin den Ruf, "Weimar des Nordens" zu sein, eintrugen. Johann Wolfgang von Goethe schätzte den Eutiner Rektor und versuchte, ihn nach dessen frühzeitiger Pensionierung im thüringischen Jena zu halten. Doch Voß zog es vor, eine Sinekure-Professur an der Universität Heidelberg zu übernehmen, wo er 1826 starb. Während der späteren Nutzung als Hotel haben u. a. Kaiserin Auguste Viktoria und Bundeskanzler Willy Brandt im Voß-Haus übernachtet. [Text: Berthold Köster]

Kirche in Hademarschen abgebrannt

Blick auf die brennende Kirche in Hanerau-Hardemarschen mit Feuerwehrmann

Am frühen Morgen des 27. Dezember 2003 ist die St.-Severin-Kirche in Hademarschen bis auf die Grundmauern abgebrannt. Über 100 Feuerwehrleute im Großeinsatz konnten das historische Gebäude nicht mehr retten. Der Sachschaden wird mit 2,5 Millionen Euro beziffert, doch diese Schätzung täuscht über den unwiederbringlichen Verlust besonders der alten Kirchenausstattung hinweg, wenn wir uns nur an die prachtvolle Schnitzkanzel des Hans Peper von 1618 erinnern. Als Brandursache wird ein technischer Defekt in der Elektroanlage vermutet wie auch beim Brand der Neuen Kirche auf Pellworm vor fünf Jahren.

Wer sich vor dem Brand der Kirche in Hademarschen näherte, vermutete unter dem hohen Walmdach mit Dachreiter keinen romanischen Feldsteinbau um 1200, da Johann Georg Schott aus Heide 1748 eine recht grundlegende Umgestaltung und Erweiterung des aus Feldsteinen errichteten Kirchenschiffs vorgenommen hatte. Vor allem an der in Gipsmörtelgusstechnik erstellten Nordwand kam nun das mittelalterliche Erscheinungsbild wieder zu Tage. Hier war der glatte, Quader imitierende Außenputz zwischen den kleinen Rundbogenfenstern von den Dächern des barocken Anbaus verdeckt. Im Kircheninneren zeigt sich die unbändige Feuerskraft an Deformationen von Eisenträgern der Empore und der Kanzelaufhängung sowie an den schiefrigen Absprengungen der Granitfindlinge. Als widerstandsfähig haben sich eichene Deckenbalken in nur oberflächlicher Verkohlung erwiesen.

Ein verformungsgetreues Aufmass wurde in Auftrag gegeben, um darin Befunde, Schäden, Kernbohrungen und alle weiteren Maßnahmen zu kartieren. Unabhängig von der Standsicherheit und Tragfähigkeit der verbliebenen Umfassungswände ist die Notbedachung mit Trapezblechen nicht direkt auf die Mauerkronen gesetzt worden, sondern auf ein um die die Kirche aufgestelltes Gerüst. Zurzeit werden noch der Aufbau und der Zustand des Mauerwerks geprüft. Schürfen und Sondierbohrungen sollen Aufschlüsse über die Beschaffenheit des durch Löschwasser abgesackten Bodens geben. Fragen an die Baugeschichte sollen hierbei mit Unterstützung des Archäologischen Landesamts mitbeantwortet werden, so die nach der vorgezogenen Westwand an dem zugesetzten Nordeingang und die nach der einstigen Größe des erst 1904 wieder eingezogenen Chorbogens. Sicherlich werden sich auch Reste früherer Fußböden und Chorstufen finden, die sich seit der Renovierung in den 1960er Jahren unter Beton verbargen. Von der Kirchengemeinde wird der Wiederaufbau als Chance begriffen, sich von alten Zöpfen zu trennen, "die man wegen der Bedenken der Denkmalschützer" nie hatte anpacken dürfen. Geplant ist für dieses Jahr die Einsegnung der Konfirmanden in der Brandruine. Denkmalpfleger aus dem Kirchen- und Landesamt bedauern vor allem den Totalverlust der wertvollen Ausstattung, sehen wir von dem angekohlten Abendmahlgeschirr und einem Bronzeleuchter ab, die sich im Schutt wieder fanden. [Text: Dirk Jonkanski]

Mühlengehöft in Kollmar abgebrannt

Am 19. November 2003 wurde durch ein verheerendes Schadenfeuer die Windmühle mit ihrem Mühlengehöft in Kehrweg in der Gemeinde Kollmar (Kreis Steinburg), eines der eindrucksvollsten Windmühlenensembles in Schleswig-Holstein, fast vollständig zerstört. Wohl aufgrund eines technischen Defektes brannten die 1815 errichtete Mühle Klein Kollmar und das in unmittelbarer Nachbarschaft befindliche neubarocke Speichergebäude von 1928 vollständig nieder. Das außen und innen mit Spolien des 1815 abgebrochenen Renaissanceschlosses Övelgönne ausgestattete Müllerhaus wurde stark beschädigt.

Die Windmühle in Kollmar war eine der wenigen noch mit den gesamten historischen mühlentechnischen Anlagen erhaltene Mühle, die über viele Jahre mit Unterstützung der Denkmalpflege instand gesetzt worden war. Aufgrund ihres erhöhten Standortes unmittelbar hinter dem Elbdeich war die Kellerholländermühle mit Windrose auch als Seezeichen für die Elbschifffahrt von Bedeutung und damit wichtiger Bestandteil des maritimen Erbes an der Unterelbe. Der Kulturlandschaft "Elbmarschen" ist durch den Verlust des Mühlenhofes um eine touristische Attraktion ärmer, die Ortschaft Kollmar hat ihr weit sichtbares Wahrzeichen und Schleswig-Holstein ein wertvolles technisches Kulturdenkmal verloren. [Text: Michael Paarmann]

Stallscheune und Göpelschauer in Kollmar abgebrannt

In Schleuer in der Gemeinde Kollmar (Kreis Steinburg), wenige Kilometer südlich von Glückstadt, vernichtete ein Großfeuer am 26. Nov. 2003 - eine Woche nach dem verheerenden Mühlenbrand in der Nachbarschaft - eine direkt am Elbdeich liegende, bemerkenswerte Stallscheune mit zugehörigem Göpelschauer, beide in gut gepflegtem Zustand. Es handelte sich um eine Bargscheune mit drei Stühlen und zwei seitlichen Längsdurchfahrten, deren westliche deutlich größer ausgebildet war. Der Bau wich damit als Sonderkonstruktion von den sonst üblichen Gulfkonstruktionen mit durchgehendem Deckenbalken und seitlichem Ständerwerk ab. Ansonsten zeigte er ein landschaftstypisches Erscheinungsbild mit reetgedecktem Krüppelwalmdach und rotem Backsteinmauerwerk, die Traufwände in Fachwerk.

Der seitliche Göpelschauer, einer der letzten im Marschlande, war ein achteckiger Holzständerbau mit senk­rechter Verbretterung und reetgedecktem Kegeldach, in dem einst Zugtiere durch Rotationsbewegungen für den Antrieb mechanischer Geräte in der Stallscheune sorgten.

Die beiden Bauten waren ein besonders anschauliches Dokument für die solide Entwicklung landwirtschaftlicher Produktionsformen in der Kollmarer Marsch während des 18./19. Jahrhunderts. Die Marsch war bereits im Mittelalter eingedeicht worden, jedoch musste die Deichlinie nach verheerenden Hochwasserkatastrophen in späterer Zeit wieder zurückgenommen werden. Der 1511 erstmals erwähnte Ort Schleuer entwickelte sich unmittelbar hinter dem neuen Deiche als Reihe stattlicher Bauernstellen, die ursprünglich den Marschengütern Groß- und Klein-Kollmar zugehörten. Eine der ältesten noch bestehenden Höfe ist nun vernichtet. [Text: Heiko K. L. Schulze]

Ehemalige Fischräucherei in Eckernförde abgebrochen

Baugeschichtlich lässt sich das Gebäudeensemble, die ehem. Fischräucherei Föh, Jungfernstieg 28/30, bis ins Jahr 1872 zurückverfolgen. Ein Holzstich aus dem Jahr der berüchtigten Sturmflut zeigt den verwüsteten Jungfernstieg, und zwar mit Blick von Norden in den südlichen Teil. Linkerhand ist das Wohnhaus Nr. 99 im IV. Quartier zu erkennen, später Jungfernstieg 28. Die seeseitige Bebauung des Jungfernstiegs - und damit auch dieses Wohnhaus - ist nach 1866 entstanden. Im Gegensatz zu den älteren Fachwerkbauten auf der Stadtseite der Straße, die offenbar z. T. noch in Reet gedeckt waren, handelte es sich bei den neueren an der Wasserseite um Massivbauten. Bereits 1881 existierte hier, zwischen Wohnhaus und Strand, eine kleinere Räucherei, die nach einem Brand 1902 durch einen Neubau ersetzt wurde. Das Wohnhaus war damals vermutlich unversehrt geblieben und wurde unverändert weiter genutzt, erst seit den fünfziger Jahren in der Geschmack- und Gedankenlosigkeit der Zeit modernisiert. Nur die Hochwassermarke vom 13. November 1872 an der Nordseite der Straßenfassade überstand alle Veränderungen.

Der Neubau der Räucherei war ein relativ schmuckloser zweigeschossiger Kasten mit flach zum Hof geneigtem Pappdach, der allerdings von mächtigen Zwillingsschornsteinen mit kantigem Profil stadtbildwirksam überragt wurde. Im Erdgeschoss befanden sich darunter zwölf Räucheröfen, die ihre Abluft zu je sechsen über zwei weit ausladende gemauerte Abzugsbauwerke in die Schornsteine leiteten. Die Decke des "Aufsteckraumes" im Erdgeschoss bestand aus betonierten preußischen Kappen auf einem Mittelträger, der von zwei gusseisernen Säulen mit zierlichen korinthischen Kapitellen gestützt wurde. Im Obergeschoss wurden Fischkisten hergestellt. Ursprünglich zugehörig waren nördlich an der Hofzufahrt die zwischenzeitlich stark veränderte "Marinieranstalt", ein kleiner Backsteinbau mit flach geneigtem Satteldach und daran angefügt eine Remise mit Holzschuppen.

Seit den frühen 1950er Jahren hatte eine Sanitärfirma das Anwesen übernommen und dort einige Umbauten vorgenommen. Niemandem war bis zum vorigen Jahr bewusst gewesen, dass die Firma das Gebäude der eigentlichen Räucherei vollkommen unverändert als Lager weitergenutzt hatte. Der Investor, der das Ganze vor drei Jahren zwecks Neubebauung erworben hatte, erhielt auf seine Bauvoranfrage einen positiven Bescheid. Die markanten Schornsteine hatten keinen Zuständigen veranlasst, dort einmal nachzuschauen.

Eine Unterschutzstellung wäre die Folge gewesen, so aber band die Rechtslage dem Landesamt die Hände. Das weitere ging durch die Presse: nach vergeblichen Rettungsversuchen des Altstadtvereins Eckernförde und einer Schonfrist zur Dokumentation der Gebäude wurde im Januar 2004 die beeindruckendste der wenigen noch erhaltenen Räuchereien in Eckernförde dem Erdboden gleich gemacht. [Text: Deert Lafrenz]

Halle und Verwaltungsgebäude der Maschinenfabrik Koch in Kiel abgebrochen

Landauf, landab hat man erkannt, dass die Qualität unserer gebauten Umwelt zunehmend zu wünschen übrig lässt. Die steigende Zahl von Vorhaben mit anonymer Bauherrschaft statt dem leibhaftig verantwortlichen Bauherren mag ein Grund dafür sein. Die jüngst ins Leben gerufene Baukulturstiftung des Bundes und entsprechende Initiativen auf Länderebene versuchen nun gegenzusteuern.

Auf der Suche nach Umweltqualität stößt man gelegentlich auch auf Baudenkmale, meist auf solche, die man erst wieder zum Leben erwecken muss, die Kirchen und Schlösser nicht nur in Dresden, Berlin, Potsdam, Leipzig oder Braunschweig. Manchmal entdeckt man aber auch die Kulturdenkmale im Bestand und deren identitätstiftenden Charakter und stellt fest, dass man Alleinstellungsmerkmale nicht erst mühsam konstruieren muss. Vor allem frühe Bauten der Industrie und Technik erfahren vielerorts erfolgreiche Umnutzungen. Tuchfabriken werden zu Universitätsinstituten oder Wohnungen, Baumwollspinnereien zu Büros oder zum Rathaus, der Bahnhof zum Museum, der Schlachthof zur Bücherei, usw.

In Kiel soll das nicht klappen. Die Fabrikhalle wird nicht Teil eines Einkaufsparks. Dabei sind die Rahmenbedingungen überaus günstig. Die 1939/40 errichtete Werkhalle der Maschinenfabrik August G. Koch in Kiel-Hassee, die in der 1995 erschienenen Denkmaltopografie der Landeshauptstadt veröffentlicht worden ist, liegt nur wenige Meter vom geplanten Kopf eine Einkaufspassage (Mall) in der richtigen Richtung. Und es sind Lösungen gezeichnet worden, die die Halle zum repräsentativen Abschluss der Mall machen und in ihrer Unverwechselbarkeit der reinen Neubaulösung weit überlegen sind. Leider konnten sie die gewünschte Renditeerwartung nicht erfüllen; vielleicht war auch die Phantasie des Bauherrn angesichts des derzeitig wenig attraktiven Zustands überfordert. Am Ende langwieriger Verhandlungsrunden stand das Aus für das Baudenkmal. Der Abbruch der Halle musste genehmigt werden. [Text: Helmut Behrens]

Herrenhaus Schönweide abgebrannt

Zwei Herrenhäuser sind auf die Verlustliste zu setzen. In Schönweide (Kreis Plön) brannte in der Nacht zum 1. Mai 2000 das auf das Jahr 1731 zurückgehende und 1857 umgebaute Ge­bäude bis auf die Grundmauern nieder. Brandursache: ungeklärt. Der Bauherr des ursprünglichen Hauses, Maximilian Heinrich von Kurtzrock aus Wellingsbüttel bei Hamburg, hatte das Lehngut Schönweide 1722 von den Vorbesitzern, den Grafen Danneskiold-Samsøe, erworben und ab 1725 schon den Wirtschaftshof neu anlegen lassen. 1754/55 errichtete der Maurermeister H. Leptien das heute allein noch stehende, wenn auch veränderte und weitgehend erneuerte Torhaus nach Plänen des Eutiner Hofbaumeisters Georg Greggenhofer. Das stattliche zweigeschossige Herrenhaus, neun Achsen breit und mit steilem Walmdach, ist auf einem Stich des Hamburger Malers Adolph Hornemann aus dem Jahre 1850 überliefert, kurz bevor es 1857 großzügig, aber nicht eben zu seinem Vorteil, erweitert wurde. So bekam der Kernbau damals zu beiden Seiten unterschiedlich ausgebildete, risalitartige Anbauten mit weitläufigen Zimmerfluchten und in dem hofseitigen Winkel zum neuen Nordflügel einen Turm. Das mächtige Dach wurde beseitigt und durch unansehnlich-flachgeneigte Drempeldächer ersetzt, die ursprünglich schiefergedeckt, später über viele Jahre mit Onduline belegt waren. Als Kulturdenkmal also nicht unbedingt ein Sympathieträger. Dem entsprach die gewundene Unterschutzstellung von 1972, die lediglich eine Folge von drei Räumen mit ihrer originalen wandfesten Régence-Ausstattung umfasste.

Der Kernbau hatte seine ursprüngliche Raumaufteilung weitgehend bewahrt. Ein wirklich exzellenter Raum war der zentrale Gartensaal mit seiner reichen Stuckdecke [Sie wurde erst unlängst der Werkstatt des oberitalienischen Stukkateurs Joseph Mogia zugesprochen, vgl. Barbara Rinn, Italienische Stukkateure zwischen Elbe und Ostsee (= Schleswig-Holsteinische Schriften zur Kunstgeschichte Bd. 1), Kiel 1999, S. 195ff.]. Pilastergliederung an den Wänden, Kaminrisaliten und Türen mit geschnitzten Bandelwerkfüllungen. Etwas zurückhaltener waren das vorgelagerte Vestibül und ein seitlicher Salon ausgestattet. Aus heutiger Sicht ohne Zweifel schutzwürdig waren jedoch auch die Raumfolgen in den Anbauten von 1857, insbesondere im Nordflügel. Hier verbargen sich hinter der Turmfassade in den beiden Hauptgeschossen äußerst reizvolle Kabinette, die mit tiefen Konchen an der Rückseite und zahlreichen kleineren Anräumen jeweils abgeschlossene intime Appartements bildeten, Erst das oberste, über die Dachfläche hinaustretende Geschoss hatte tatsächlich den auch darunter vermuteten achteckigen Grundriss und bildete eine Art Belvedere mit ungewöhnlichen sechs Metern Deckenhöhe und hohen Fenstern.

Die Gutsanlage war 1986 von der Familie von Hollen, die seit 1813 Schönweide besessen hatte, veräußert worden. Vor dem Brand hatte es Bemühungen des derzeitigen Eigentümers gegeben, das Herrenhaus wenn nicht abzubrechen, so doch auf die Größe des Ursprungsbaues zurückzuführen. Hierfür existierte bereits eine abenteuerliche Kostenschätzung eines örtlichen Bauunternehmers. Natürlich ist die Größe dieser Häuser heute ein Problem; das Landesamt für Denkmalpflege hielt aber dagegen, dass  die Anbauten, entgegen der in den Raum gestellten Behauptung keineswegs baufällig, sondern grundsolide und intakt waren, dass vor allem der geräumige Nordflügel ohne weiteres vom Haupttrakt zu trennen und, mit eigenem Eingang und Treppenhaus ausgestattet, vorzüglich zur Vermietung geeignet sei.

Verhandlungen mit dem Eigentümer über eine Dokumentation der Brandruine liefen noch, als der zuständige Dezernent des Landesamtes am 10. April 2001 Schönweide einen Routinebesuch abstattete und feststellen musste, dass mittlerweile vollendete Tatsachen geschaffen waren: nur noch ein Schutthaufen über den Kellern zeugte von dem einstigen Kulturdenkmal.

Bereits 1988 waren die riesigen Wirtschaftsgebäude, das Kuhhaus von 1775 und die Scheune von 1814, beide nach Brandschäden 1909 erneuert, abgebrochen worden. Jahrelange Nutzung für die industrielle Geflügelaufzucht hatte sie unsanierbar werden lassen. Somit hat das Gut als Gebäudeensemble praktisch aufgehört zu bestehen. Das Torhaus führt heute in die freie Landschaft, sein Zustand lässt auch für seine Zukunft nichts Gutes ahnen. Noch erhaltene ehemals zum Gut gehörige Gebäude vor der Toreinfahrt sind heute weitgehend verändert, bzw. im üblichen Baumarktstandard modernisiert. Bedauerlich bleibt, dass es der Denkmalpflege nicht gelungen ist, die Sanierung der ehemaligen Holländerei, eines mächtigen reetgedeckten Fachwerkbaus des frühen 19. Jahrhunderts, in angemessene Bahnen zu lenken. [Text: Deert Lafrenz]

Der Kieler U-Boot-Bunker - Ein Anti-Kriegs-Denkmal wurde vernichtet

Der U-Boot-Bunker "Kilian" wurde in den Jahren 1941 und 1942 am Ostufer der Kieler Förde von ausländischen Zwangsarbeitern erbaut, um die Produktion von U-Booten während des Zweiten Weltkrieges ungestört fortsetzen zu können. Bis Kriegsende verstärkte man die Bunkerdecken auf 4,5 m, um der zunehmenden Zerstörungskraft alliierter Bomben gewachsen zu sein. Kurz vor Kriegsende erhielt der Bunker so starke Bombentreffer, dass die U-Boot-Produktion eingestellt werden mußte. 1946 sprengten die Engländer große Teile des Bunkers. Nach einer 2. Sprengung im Jahr 1959 lagen die auseinandergeborstenen Bunkerruinen jahrelang ungenutzt und unbeachtet an der Schwentinemündung.

Sprengung des U-Bootbunkers in der Kieler Förde

Der Kieler Künstler Harald Duwe löste mit seinem Beitrag zur Kieler Woche 1984 eine öffentliche Diskussion über den Denkmalwert der Bunker-Ruinen aus, die sich nach der Eintragung als Kulturdenkmal in das Denkmalbuch verstärkte und zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führte. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bestätigte den Denkmalwert der Bunker-Ruinen in einem aufsehenerregenden Urteil und bekräftigte, dass "die zerstörten Bunkerreste nicht nur die Erinnerung an die Unmenschlichkeit und Maßlosigkeit, mit denen der totale Krieg vom verbrecherischen Naziregime bis zum bitteren Ende betrieben wurde, wachhalten sie versinnbildlichen in ihrem zerstörten Zustand auch die Situation, in der sich Kiel und ganz Deutschland nach dem Kriegsende befanden. Darüber hinaus sind die Ruinen geeignet, in ihrer Aussagekraft einer Glorifizierung der Zeit, für die der Bunker Zeugnis ablegt, entgegenzuwirken. Dies ist für die nachfolgende Generation von besonderer Bedeutung ...".

Die Landeshauptstadt Kiel mißachtete diese besondere Denkmalbedeutung und betrieb den Ausbau des Ostuferhafens, dem die Bunkerruine weichen sollte. Die Einwendungen der Denkmalschutzbehörden und das Engagement einer örtlichen Bürgerinitiative zur Erhaltung der Bunkerruinen wurden wirtschaftlichen Interessen untergeordnet. Die stadteigene Hafengesellschaft trieb trotz zahlreicher Proteste den Hafenausbau voran und begann im Herbst 2000 ohne Genehmigung mit dem Abbruch der Bunker-Ruinen. Der widerrechtliche Abbruch wurde strafrechtlich nicht geahndet, sondern nachträglich von der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein aus wirtschaftspolitischen Gründen sanktioniert. Mit dem Abbruch der Bunker-Ruinen ist nicht nur ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung, das eindrucksvoll die Auswirkungen einer verbrecherischen Kriegsmaschinerie dokumentierte, vollständig zerstört worden, sondern es sind mit ihm auch die letzten Reste der Kriegsgeschichte der ehemaligen Kriegsmarinestadt Kiel beseitigt worden, die nachfolgenden Generationen die Folgen der Nazi-Diktatur hätten veranschaulichen können. Zur einer Zeit, zu der ehemalige ausländische Zwangsarbeiter um eine geringe Entschädigung ihrer aufgezwungenen Sklavenarbeit kämpften, wurden die letzten Reste eines Denkmals, das diese Sklavenarbeit eindrucksvoll dokumentierte, nur aus wirtschaftspolitischen Erwägungen unwiederbringlich vernichtet. [Text: Gert Kaster]

 

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