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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Fragen und Antworten

Was Sie schon immer über Denkmalschutz und Denkmalpflege wissen wollten ...

Letzte Aktualisierung: 18.12.2023

Warum Denkmalpflege?

Bau- und Gartendenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum. Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen in Museen auseinander, sondern durch alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Gegenwart.

Erinnerungsvermögen ist Voraussetzung für Orientierung. Das gilt im Raum und im geistigen Bereich, für den Einzelnen wie für die Gesellschaft. Erinnerung ist auf dingliche Zeichen angewiesen. Erbstücke haben außer ihrem materiellen Wert einen ideellen, der dem Erben oft wichtiger ist: den Erinnerungswert. Alters- und Gebrauchsspuren erhöhen ihn, indem sie Alter und Echtheit beglaubigen und auf Ereignisse oder Personen verweisen, die mit dem überlieferten Gegenstand verbunden waren.

Die Erinnerung an Ereignisse und Leistungen von Bedeutung für die Allgemeinheit oder an Persönlichkeiten, die etwas Wegweisendes getan haben, wird durch Denkmale wachgehalten. Zumeist ist das Geleistete selbst ein Denkmal, etwa als Werk der Bau- und Gartenkunst, der bildenden Kunst, handwerklicher Könnerschaft oder ingenieurtechnischer Erfindung.

Bau- und Gartendenkmale sind Zeugnisse der Geschichte im öffentlichen Raum.Wir setzen uns mit ihnen nicht wie mit Erinnerungs- oder Kunstgegenständen in Museen zu besonderen Zeiten durch Betrachtung auseinander, sondern durch alltäglichen Umgang und Benutzung wie mit Sachen der Gegenwart. Auf diese Weise wirkt Geschichtliches gegenwärtig als Bereicherung unserer Lebenserfahrung, mitunter als Herausforderung oder gar als "Stein des Anstoßes", und ermöglicht zugleich kritische Distanz zum Heute.

Denkmalpflege dient in diesem Sinne dem Wohl des Einzelnen und der Allgemeinheit. Da Kulturdenkmale aber zumeist auch Wirtschaftsgüter sind, lässt sich denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Kulturdenkmale in privater Hand ist zugleich der Ausgleich zwischen Eigentumsrecht und öffentlichem Interesse zu finden.

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sieht es der Staat als seine Aufgabe an, darauf hinzuwirken, dass Denkmale erhalten und gepflegt werden. Staatliches Eingreifen wurde erforderlich, als der im späten 18. Jahrhundert einsetzende Modernisierungsprozess zu immer größeren und schnelleren Veränderungen führte, die nach und nach alle Lebensbereiche erfassten. Grundlegend wurde die systematische Bestandsaufnahme der Denkmale, da ja nur die bekannten und in ihrem Wert bewusst gemachten Zeugnisse der Vergangenheit das öffentliche Interesse wecken, das ihre Erhaltung begründet. Die Denkmalerfassung ist ständige Aufgabe der Denkmalämter geblieben, weil sich das Erhaltungsinteresse unter der Herausforderung zunehmender Veränderungsbeschleunigung und -radikalisierung verbreitet und das nachwachsende Erbe der jeweils jüngsten Vergangenheit gesichtet werden muss. Heute gehört Denkmalpflege als staatliche Aufgabe und als Verpflichtung der Denkmaleigentümer im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums bzw. der Möglichkeiten des Interessenausgleichs zu den allgemein anerkannten, gesetzlich geregelten Bestandteilen des sozialen und kulturellen Lebens.

Was bedeutet Denkmalschutz und wozu verpflichtet er?

Die als Kulturdenkmale von besonderem Wert erkannten Objekte sind in die Denkmalliste aufzunehmen. Aber Eigentum verpflichtet auch. In den meisten Fällen findet man gemeinsam denkmalgerechte Lösungen, die sowohl zur Erhaltung als auch einer zweckmäßigen Nutzung des Kulturdenkmals dienen.

Eine breit angelegte wissenschaftliche Erfassung von Kulturdenkmalen, ihre intensive Erforschung und eine engagierte denkmalpflegerische Betreuung garantieren noch nicht die Erhaltung der Denkmale. Erst der Denkmalschutz hebt denkmalpflegerische Empfehlungen aus der rechtlichen Unverbindlichkeit heraus und erhöht die Chance einer langfristigen Erhaltung der Denkmale beträchtlich. Das schleswig-­holsteinische Denkmalschutzgesetz schreibt vor, dass Kulturdenkmale, deren Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt, in Denkmallisten aufzunehmen sind und damit dann auch offiziell unter Schutz stehen. - Die Kulturhoheit der Länder bringt es mit sich, dass die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer stark voneinander abweichen, viel stärker als etwa die Landesbauordnungen, und dass die hier angeführten Regelungen nur für Schleswig-Holstein gelten.

Grundlage für eine Aufnahme auf die Denkmalliste sollte die lnventarisation sein, die systematische flächendeckende Erfassung und Bewertung der vorgefundenen Substanz, so wie sie beispielsweise mustergültig für die Landeshauptstadt Kiel und die Städte Flensburg, Neumünster und Rendsburg durchgeführt und als "Denkmaltopographie" veröffentlicht wurden. In Ermangelung  aktueller flächendeckender Erfassung für die größten Teile des Landes wird auf absehbare Zeit beispielsweise gebäudetypbezogen gearbeitet, aus aktuellen Gründen einzelne Objekte vorgezogen oder punktuell einzelne Gruppen überprüft. Auch diese Arbeit dient dem Ziel, die Kulturdenkmale von besonderem Wert zu erkennen, um sie durch die Aufnahme auf die Denkmalliste zu schützen.

Mit der Aufnahme eines Kulturdenkmals auf die Denkmalliste wird der Eigentümer darüber informiert. Er hat jederzeit das Recht, eine ausführliche Begründung anzufordern. Im Rahmen einer Feststellungsklage ist es jederzeit – auch noch nach Jahren – möglich, die Denkmaleigenschaft gerichtlich überprüfen zu lassen.

Folgen des Denkmalschutzes

In der Praxis ändert sich durch die Aufnahme auf die Denkmalliste unmittelbar nichts, denn die Verpflichtung, die sich aus dem Denkmalschutz ergibt, das Kulturdenkmal zu erhalten (§ 16 DSchG), deckt sich normalerweise mit dem Interesse des Eigentümers jeder Art von Immobilien. Denkmalschutz bedeutet darüber hinaus in keinem Fall das Verbot, am Kulturdenkmal verschiedene Änderungen vornehmen zu können. Aber diese Veränderungen - und dazu zählen auch ein geplanter Abbruch oder größere Veränderungen in der Umgebung eines Kulturdenkmals - sind genehmigungspflichtig. Ansprechpartner und Genehmigungsbehörden sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Kreis- oder Stadtverwaltungen. Am zweckmäßigsten ist es, auch kleine Planungswünsche rechtzeitig zu besprechen. In den meisten Fällen findet man gemeinsam denkmalgerechte Lösungen, die sowohl zur Erhaltung als auch einer zweckmäßigen Nutzung des Kulturdenkmals dienen.

Jede praktische Maßnahme erfordert eine theoretische Vorbereitung, eine Planung: Funktionsanforderungen, technische und wirtschaftliche Möglichkeiten, gesetzliche Zwänge und gestalterische Wünsche sind zu koordinieren. Was schon für den Neubau auf der grünen Wiese notwendig ist und gelegentlich Schwierigkeiten bereitet, erfordert bei größeren Veränderungen an geschützten Denkmalen ein hohes Maß an Professionalität.

Probleme gibt es, wenn der Bauherr u.a. aus Gründen der Kostenersparnis auf die Hilfe eines qualifizierten Architekten verzichtet. Das beginnt mit der Bestandsaufnahme. Mehr noch als beim normalen Umbau ist es bei historisch wertvollen Gebäuden notwendig, sich vor der Erarbeitung des Konzeptes einen genauen Überblick der vorhandenen Bausubstanz zu verschaffen. Im normalen Bauwesen reicht dazu oft das traditionelle, meist im Maßstab 1:100 erstellte, schematisierende Gebäudeaufmaß aus, im Bereich der Denkmalpflege praktisch nie. Hier gilt es, das ursächlich zu schützende Dokument, das Baudenkmal, vor der beabsichtigten Veränderung exakt zeichnerisch zu erfassen und zu analysieren, um dann zu erkennen, wo die Möglichkeiten und Grenzen der Weiterentwicklung mit welchen finanziellen Konsequenzen liegen.

Hilfe benötigt der Laie auch bei der Auswahl geeigneter Handwerker und schließlich bei der Baudurchführung. Geht schon beim Bau neuer Häuser nicht immer alles nach Plan, so sind die Möglichkeiten, überrascht zu werden, beim Umbau von Baudenkmalen noch sehr viel größer. Das kann bis zur Entdeckung bisher nicht bekannter Befunde, z.B. bemalter Decken gehen, die erst im Zuge des Baufortschrittes sichtbar werden und die nochmalige Hinzuziehung der Denkmalschutzbehörden, eventuell sogar eine Umplanung, notwendig machen. In den letzten Jahren ist in Schleswig-Holstein eine Architektengeneration herangewachsen, die die Ziele des Denkmalschutzes kennt, die Wünsche der Bauherren aber nicht vergisst und sich selbst nicht aufgibt. Der Denkmaleigentümer sollte sich von ihnen helfen lassen.

Denkmalschutz verpflichtet nicht zum Einfrieren des gegenwärtigen Zustandes und nur in seltenen Einzelfällen zur Rekonstruktion früherer Zustände. Kleinere Veränderungen können rückgängig gemacht werden, Teilwiederherstellungen von Gebäudeteilen, etwa nach alten Abbildungen, sind in Ausnahmefällen möglich. Das Interesse des Denkmalschutzes am Baudenkmal erlischt allerdings mit seiner Zerstörung. Die Wiederherstellung zerstörter Baudenkmale, mag sie technisch und baurechtlich zu realisieren sein, ist nicht möglich.

Für den Schutz und die Pflege historischer Grünräume wurden in den letzten Jahren vermehrt gartendenkmalpflegerische Gutachten erstellt, die nicht nur Wünsche über das zukünftige Aussehen der Parks und Gärten enthalten, sondern auch spezielle Pflegemaßnahmen beim Umgang mit den Kulturdenkmalen enthalten. Zentrales Ziel der Gartendenkmalpflege ist angesichts des oft bedauerlichen Verfalls der meisten historischen Parks und Gärten im Lande die Wiederherstellung der räumlichen Bezüge. Das in der Öffentlichkeit beispielsweise nur schwer zu vermittelnde Fällen und Roden der in den letzten 30 Jahren mehr oder wenig zufällig gewachsenen Vegetation stellt oft die vordringlichen Maßnahmen dar, um den historischen Baumbestand zu sichern, Platz für ehemals vorhandene Sichtachsen zu schaffen oder um wohlüberlegte Neuanpflanzungen der überalterten Pflanzenbeständen zu schaffen.

Was ist ein Kulturdenkmal?

Kulturdenkmale sind Zeugnisse vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Sie geben Informationen über Zeit und Umstände ihrer Entstehung und die seither durchlaufenen Perioden, die sich sichtbar in ihrem Erscheinungsbild niedergeschlagen haben. Hierzu gehören in erster Linie Baudenkmale und Teile von diesen, deren noch bewahrte ursprüngliche Innenausstattung, historische Parks ­und Gärten, aber auch bewegliche Gegenstände, wie Skulpturen, Gemälde, Grabsteine oder Denkmäler im eigentlichen Sinne.

Auch zunächst wenig eindrucksvoll erscheinende bauliche Anlagen können Kulturdenkmale sein, bei denen erst entsprechende Nachforschungen und Untersuchungen die Denkmaleigenschaft zutage treten lassen. Hierbei werden häufig wichtige Aufschlüsse über frühere Lebens- und Arbeitsverhältnisse gewonnen, Handwerkstechniken und Konstruktionen deutlich gemacht. Gerade die vielen, auf den ersten Blick unscheinbaren Gebäude, die im Schatten der bekannten großen Denkmale stehen, prägen die Eigenart Schleswig-Holsteins und spiegeln zugleich die besondere geschichtliche Situation des Landes wider.

Die Denkmalschutzbehörden erfassen deshalb nicht nur auffallende und herausragende Einzelmonumente, sondern auch einfache Gebäude. Es sind vor allem die aus vergangener Zeit überkommenen Bauten, die bei ihrer Entstehung im Rahmen des üblichen blieben, kennzeichnende Denkmale ihrer Epoche. So ist die Zahl der Objekte, deren Denkmaleigenschaft erkannt wurde und deren Pflege zur weiteren Erhaltung notwendig erscheint, erheblich angewachsen.

Zu den Kulturdenkmalen gehören auch Sachgesamtheiten, Mehrheiten von baulichen Anlagen und Gründenkmale. Auch bewegliche Dinge können Kulturdenkmale sein. Zu einem Kulturdenkmale können sein ortsfestes Zubehör und Ausstattung gehören.

Der geschichtliche Wert von Kulturdenkmalen kann in deren Bedeutung für die Besiedlungs- und Religionsgeschichte liegen, in dem Umstand, dass sie Zeugnis für eine bestimmte Zeit ablegen, Stätten politischer Ereignisse oder Wirkungsort bekannter Persönlichkeiten der Geschichte waren, gesellschaftliche Entwicklungen deutlich machen oder volkskundliche, gartenbauliche und heimatgeschichtliche Traditionen of­fenbaren.

Von wissenschaftlichem Wert sind Kulturdenkmale, die die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, den Ausbau von Verkehrsverbindungen oder Produktionsstätten und deren Fabrikationsweisen sowie den industriellen Fortgang erlebbar machen, zugleich aber auch über frühere soziale Verhältnisse Auskunft geben können. Zeugnisse dieser Gattung sind beispielsweise Wind- und Wassermühlen, Fabrikgebäude, Werft- und Hafenanlagen, Kanalbauten, Brücken, Wassertürme, Speicher, Bahnhöfe und Eisen­bahnbauten, aber auch alte Obstgärten, Straßenpflasterungen und Meilensteine.

Künstlerischer Wert kommt dem Kunst- oder Baudenkmal besonderer Qualität, aber auch dem bescheideneren Kunstwerk im Rahmen seines jeweiligen Zusammenhangs zu. Den aufwendig gestalteten Bauwerken wie Kirchen, Schlössern, Herrenhäusern, Parks, Rathäusern, Stadtbefestigungsanlagen und städtischen Gebäuden stehen als gleichwertig anzusehende, sorgsam gestaltete Bauernhäuser und Katen, städtische Mietwohnungshäuser und Villen mit ihren Gärten gegenüber. Auch einfachere Innenausstattung wie Treppen, Stuckdecken, bemalte Balkendecken und Wände, Vertäfelungen, Türen, Mobiliar oder Öfen sind bedeutsam künstlerische Zeugnisse früherer Wohnkultur.

Beim technischen Wert kommt es zu vielen Überschneidungen mit dem geschichtlichen und dem wissenschaftlichen Wert. Technische Denkmale können Bergwerke, Brücken, Mühlen, industriell genutzte Hallen, Schleusen, Straßen und Wasserstraßen, Anlagen der Strom- und Wasserversorgung sein. Auch bestimmte Konstruktionen oder Produktionsarten können einen eigenen Zeugniswert haben.

Der städtebauliche Wert eines Kulturdenkmals liegt im Allgemeinen in dem für das Orts- und Landschaftsbild wichtigen Zusammenhang. Hier kann das Einzelbauwerk eine besondere Stellung einnehmen oder die Gruppe zusammenstehender Gebäude das Straßen- oder Platzbild und sogar einen ganzen Stadtteil prägen. Einen ähnlichen Zusammenhang offenbaren auch einheitlich geplante und ausgeführte Siedlungen sowie Stadtbezirke. Zu städtebaulich wichtigen Zeugnissen gehören ferner Reste untergegangener Wehranlagen, die nur noch im Stadtgrundriss ablesbar blieben, Straßen- und Wegeverläufe, die für die Entwicklung bestimmter Bereiche und die Neubildung von Stadtteilen kennzeichnend wurden, aber auch die Parzellenstruktur von Siedlungskernen, die das Siedlungsgefüge aus der Gründungszeit bis in die Gegenwart überliefert.

Der kulturlandschaftsprägende Wert eines Denkmals bezieht sich auf eine Einbindung in eine historische Kulturlandschaft, in der Strukturen oder Elemente aus unterschiedlichen Zeiten nebeneinander oder in Wechselwirkung miteinander vorkommen können. Von kulturlandschaftsprägendem Wert können einzelne Gebäude, aber auch Parks und Gärten, Siedlungen oder andere landschaftsprägende Denkmale sein.

Was ist eine Mehrheit von baulichen Anlagen?

Eine „bauliche Anlage“ ist das, was man eigentlich unter einem einzelnen Baudenkmal versteht.

Eine „Mehrheit von baulichen Anlagen“ besteht hingegen aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen, die formal und gestalterisch zusammengehören. Dazu ist es nicht notwendig, dass alle Elemente gleichzeitig errichtet wurden. Jedes dieser Bauten kann für sich genommen ein Baudenkmal sein. Eine Gruppe von Bauten kann aber auch Elemente enthalten, die für sich genommen keine Kulturdenkmale sind. Entscheidend ist, dass alle Elemente insgesamt erkennbar eine Einheit bilden.

Als Beispiel sind ein einheitlich bebauter Straßenzug zu nennen, eine Reihe von Villen an einer Ausfallstraße, eine Gruppe von Nissenhütten, gleichartige Eckgebäude an einer Kreuzung, aber auch eine kleine Gruppe von 2-3 Häusern etwa als Randbebauung eines Marktplatzes oder kleine Siedlungen. Bei Mehrheiten von baulichen Anlagen wird in der Denkmalliste genau aufgelistet, aus welchen Elementen sie besteht. Dazu gehören auch die Bauten, die für sich genommen keine Kulturdenkmale sind.

Was ist eine Sachgesamtheit?

Eine Sachgesamtheit besteht aus einzelnen Bauten aus durchaus auch unterschiedlicher Zeit, die aber inhaltlich und funktional – also „in der Sache“ - zusammengehören, untereinander in enger Beziehung stehen und somit eine mehr oder weniger große Einheit (Gesamtheit) bilden. Das Wegfallen oder Fehlen eines Teils der Mehrheit würde in der Regel ein Verlust für den übergeordneten Gesamt-Denkmalwert bedeuten.

Für jedes einzelne Element der Gesamtheit muss die Voraussetzung der Kulturdenkmaleigenschaft allerdings nicht vorliegen, so lange sich insgesamt diese Eigenschaft ergibt. Für eine Sachgesamtheit muss also exakt benannt und aufgelistet werden, welche Elemente darin schutzwürdige Kulturdenkmale sind.

Sachgesamtheiten können relativ kleine Einheiten sein, wie etwa ein Kaufmannshof aus Haupthaus, Nebengebäude und Speicher, eine Kirche mit Glockenturm, Pastorat und Kirchhof, ein Mühlbereich mit Mühle, Müllerhaus, Mühlteich und Lager, ein Leuchtturm mit Wärterhäusern, ein Gemeindezentrum aus verschiedenen Bauten, eine Schule mit Turnhalle, Sportplatz und Aula, ein Bahnhof mit Bahnsteighalle und Stellwerk, eine Schleuse mit Brücke und Schleusenwärterhaus, eine Produktionsstätte aus verschiedenen Gebäuden oder eine Werft mit Slipanlage und Lagergebäuden.

Sachgesamtheiten können aber auch größere Einheiten bilden, wie beispielsweise Gutsanlagen, Klöster und Stifte, ein Schlosskomplex mit seinen zahlreichen Nebengebäuden, Gärten und Parks, ein Villengebiet, ein Koog mit seinen Bauten und Infrastruktureinrichtungen, Kasernen mit Munitionsdepot und Schießstand, ein Gefängniskomplex mit Gefangenenhäusern, Direktorenvilla und Werkstätten.

Was ist ein Denkmalbereich?

Ein Denkmalbereich ist eine inhomogene, flächenhafte Anlage, die aus mehreren zusammengehörenden Einzelobjekten besteht und deren besonderer Denkmalwert in der Beziehung der Einzelobjekte zueinander zu sehen ist. In einem Denkmalbereich wird - anders als beim Baudenkmal – nicht die Substanz, sondern eine Struktur geschützt. Dabei kann es sich um das äußere Erscheinungsbild einer Kulturlandschaft, einer Mehrheit von Sachen oder Kulturdenkmalen oder um ihre Beziehung zueinander handeln.

Dazu gehören auch Siedlungsstruktur, z.B. Parzellen- oder Flurstücksgliederung, Streusiedlungen oder bestimmte Dorfformen (Rundlinge, Hufendorf usw.), es kann sich aber auch um Straßenzüge oder Plätze als Teil der Stadtstruktur handeln, oder auch um Ortsbilder und -silhouetten. Siedlungskerne sind die die historischen Kernzonen eines Dorfes oder einer Stadt, in der Regel Altstadtkerne. Sie sind aber oft nicht als Stadtteil definiert und bilden oft auch nur einen kleinen Bereich eines Stadtkerns.

Geschützt werden können auch historischen Kulturlandschaft und kulturlandschaftliche Einheiten. Ziel ist es, genau begrenzte historische Kulturlandschaften oder Teile von ihnen mit exzeptionellem Zeugniswert schützen zu können. Die Differenzierung von Kulturlandschaft und kulturlandschaftlichen Einheiten ist notwendig, weil je nach Betrachtungsweise sehr unterschiedliche Räume zusammengefasst werden können (so können z.B. die Elbmarschen als Kulturlandschaft beschrieben werden oder die Kremper Marsch; man kann die gesamte Westküste als Kulturlandschaft definieren, aber auch die Halligen). Ziel der Schutzzonen ist es aber nicht, Kulturlandschaften um ihrer selbst willen großräumig zu schützen. Allerdings ist in der Praxis festzustellen, dass neben der praktischen Denkmalpflege, die sich mit Maßnahmen am einzelnen Denkmal befasst, die planungsbezogene Denkmalpflege immer stärker an Bedeutung gewinnt. Ziel von Denkmalpflege und Denkmalschutz ist es daher auch, unsere Kulturlandschaften zu bewahren.

Denkmalbereiche werden vom Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit den Gemeinden und den unteren Denkmalbehörden, in deren Gebiet der Denkmalbereich liegt, durch Verordnung festgelegt. In der Verordnung sind der Schutzgegenstand, der Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks erforderlichen Genehmigungsvorbehalte zu regeln.

Die Festlegung eines Denkmalbereichs durch Verordnung ist in den Denkmallisten zu vermerken.

Was ist eine Kulturlandschaft?

Eine Kulturlandschaft ist eine vom Menschen gestaltete Landschaft, die aus religiösen, politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen verändert wurde.

Eine Kulturlandschaft ist eine vom Menschen gestaltete Landschaft, die aus religiösen, politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen verändert wurde. Eine historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus einer Kulturlandschaft, der durch historische Strukturen oder Elemente stark geprägt ist. Ebenso wie bei einem Kulturdenkmal können auch in der historischen Kulturlandschaft Strukturen oder Elemente aus unterschiedlichen Zeiten nebeneinander oder in Wechselwirkung miteinander vorkommen. Strukturen oder Elemente einer Kulturlandschaft sind dann historisch, wenn sie aus einer abgeschlossenen Geschichtsepoche stammen.

Auf internationaler Ebene wurde der Begriff der historischen Kulturlandschaft weiter differenziert. Die UNESCO benennt drei Kategorien von Kulturlandschaften: 1. Die bewusst eingegrenzte, vom Menschen gestaltete Landschaft wie ein Park oder ein Garten. 2. Die organisch entwickelte Landschaft, die sowohl fossil, also in der Vergangenheit geprägt, als auch aktiv lebend, im traditionellen Sinne weitergepflegt sein kann. Dies sind Landschaften, die sich durch eine spezifische Gestaltung aus wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Gründen auszeichnen, wie beispielsweise Weinbauterrassen-Landschaften. 3. Die assoziative Landschaft, eine Landschaft, die sich eher in geistigen Bezügen aus Religion, Kunst oder Literatur als in materiellen Bestandteilen darstellt.

Wie pflegt man ein Kulturdenkmal?

Altersbedingter Verfall oder akut auftretende Schäden an Kulturdenkmalen stellen die Eigentümer immer wieder vor die Frage: Wie muß ich reparieren? Was kann ich austauschen? Was darf ich ersetzen?

Oft haben Kulturdenkmale auch ihre ursprüngliche Nutzung verloren, sind aber durchaus geeignet, neue Nutzungen aufzunehmen. Dies ist aber nur möglich, wenn die denkmalwerte Bausubstanz schonend behandelt wird und wenn die erforderlichen Um- und Einbauten in Material und Gestaltung überzeugend ausgeführt werden. Bei diesen Arbeiten sollte man die Möglichkeiten der Korrespondenz, des Kontrastes oder der Integration des Neuen mit dem Alten auf angemessene Weise nutzen.

Leider haben heute die Bauausführenden oft nur noch die Berufsbezeichnung mit den ehemals das Denkmal errichtenden Baumeistern und Handwerkern gemein, deren Kenntnisse und Arbeitsmethoden jedoch längst zugunsten neuer Technologien und Produktionsverfahren aufgegeben oder vergessen. So wird der Denkmaleigentümer nicht in jedem Fall auf seine Frage nach Reparatur, Austausch oder Ersatz von den "Fachleuten" eine kompetente, umfassende Antwort erhalten.

Geeignete Handwerker und Fachbetriebe, die sich auf Gebäudesanierung spezialisiert haben, können von den zuständigen Denkmalschutzbehörden oder Handwerkskammern auf Anfrage benannt werden.

Die Behandlung so genannter Verschleißteile eines Altbaus, z.B. die Dacheindeckung, die Fenster und Türen oder die Außenwandbeschichtung, ist ein Vorgang, der unbedingt in die Hände eines im Umgang mit historischer Bausubstanz erfahrenen Handwerkers gehört, um nicht für teures Geld zu unbefriedigenden Ergebnissen zu kommen.

Denkmalpflege benötigt vielfach Materialien, die heute nicht mehr allgemein gebräuchlich sind. Kalk statt Zement, Ziegelsteine statt Beton, Öl- und Kalkfarben statt Kunstharzlacke und Dispersionsfarben, Tondachpfannen statt Betondachsteine. Alle diese Baustoffe bietet der Markt an, und es gibt auch Handwerker, die sie fachgerecht verarbeiten. Aber die genau passende Tonpfanne und der für den jeweiligen Verwendungszweck richtig eingelagerte Sumpfkalk sowie der kundige Handwerker, der ein altes Sprossenfenster repariert und entsprechend der Energieeinsparung wärmegedämmt ausstattet und nicht eigenmächtig durch ein Kunststofffenster ersetzt, sind wesentliche Voraussetzungen, Reparaturen denkmalgerecht ausführen zu können.

Umfangreicher werden die Probleme, wenn Feuchtigkeit das Mauerwerk durchzieht, Salze den Verputz abheben oder tierische und pflanzliche Schädlinge die hölzernen Konstruktionsteile zerstören. Diesen Angriffen auf die Substanz des Kulturdenkmals sollte durch den Einsatz erfahrener Fachleute oder Betriebe begegnet werden, die auf die Bekämpfung der unterschiedlichen Schadensursachen spezialisiert sind.

Aus Unkenntnis über heute übliche und bewährte Sanierungsverfahren kommt es leider immer wieder zur voreiligen Aufgabe denkmalwerter Bausubstanz, die dann durch fragwürdige Ersatzmaßnahmen "rekonstruiert" wird.

Ist an eine umfassende Grundinstandsetzung, Modernisierung oder gar Umnutzung eines Kulturdenkmals gedacht, sind gründliche, vorbereitende Maßnahmen unumgänglich. Die Erfassung der Vorgeschichte sowie eine detaillierte zeichnerische und fotografische Dokumentation des Istzustandes, verbunden mit einer sorgfältigen Ermittlung aller vorhandenen Schäden, sind die Voraussetzung für eine gewissenhafte Entwurfsplanung und anschließende Baudurchführung. Neu einzubringende Haustechnik, zentrale Beheizung, aber auch Wärme- und Schalldämmung, stellen höchste Anforderungen an den mit der Ausführung betrauten Planer oder Architekten.

Insbesondere die "biologischen" Denkmale, also die historischen Parks und Gärten, aber auch historische Bestandteile von Kulturlandschaft wie Lindenalleen und alte Knicks, erfordern ständige Pflegemaßnahmen, die nur unter der Anleitung qualifizierter Gartenarchitekten und Fachfirmen denkmalgerecht durchgeführt werden können. Diese Gruppe von Denkmalen - die Gartendenkmale - ist seltener von aktiver Umnutzung als vielmehr von ihrem natürlichen Verfall bedroht.

Es empfiehlt sich, die einzelnen Schritte mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde rechtzeitig abzustimmen bzw. sich beraten zu lassen.

Wo erhält man Rat und Hilfe?

Kommen Sie rechtzeitig zu den Denkmalbehörden, wenn Sie mit Ihren Vorstellungen und Planungen noch am Anfang stehen. Wir beraten Sie und helfen Ihnen, Kulturgut nicht nur qualifiziert zu erhalten, sondern auch für Ihre Zwecke mit Leben zu erfüllen.

Zentrale Ansprechpartner von Denkmaleigentümern oder denen, die es werden wollen, sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte. Übergeordnete Behörde und gleichzeitig Fachbehörde ist das Landesamt für Denkmalpflege. Für die Hansestadt Lübeck ist in jedem Fall der dortige Bereich Denkmalpflege zuständig.­

Sinnvoll ist es, zunächst die für Sie zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt anzusprechen. Hier erhalten Sie alle grundlegenden Informationen über denkmalrechtliche, baurechtliche, fachliche und finanzielle Fragen. Sie erfahren, ob Ihr Gebäude überhaupt ein Kulturdenkmal oder als solches in die Denkmalliste aufgenommen wurde, und was Sie in diesem Falle für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Planungen zu berücksichtigen haben. Der fachliche Rat beinhaltet alle Fragen und Probleme bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens von der denkmalpflegerisch einwandfreien Herstellung eines Fensters bis zur denkmal­gerechten Umplanung eines historischen Gebäudes für zeitgemäße Nutzung. Grundlage jedes Bauvorhabens sollte eine gesicherte Finanzierung sein.

Die verbreitete Meinung, ein günstig erworbenes altes Gebäude aus eigener Kraft wiederherstellen und als eine Art Hobby aus dem laufenden Gehalt finanzieren zu können, führt oft zu finanziellen Schwierigkeiten. Wie bei jedem Neubauvorhaben sollte auch bei einer Altbausanierung vor Planung und Baubeginn eine solide Kostenberechnung erstellt werden. Die Denkmalbehörden beraten Sie hierbei und geben Auskunft über Möglichkeiten der Förderung und der erhöhten steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand.

In gleicher Weise können Sie Rat beim Landesamt für Denkmalpflege bzw. beim Bereich Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck einholen. Kreisübergreifend wird man Ihnen behilflich sein bei der Wahl eines Architekten, bei der Auswahl geeigneter Handwerker, Techniker und Spezialisten für die Restaurierungsarbeiten jeglicher Art. Bei umfassenden lnstandsetzungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen raten wir Ihnen grundsätzlich zur Einschaltung eines mit der Sanierung von historischen Gebäuden vertrauten Architekten. Der damit verbundene Kostenaufwand macht sich meistens bezahlt, weil so Fehlplanungen oder unvorhergesehene Überraschungen bei der Baudurchführung vermieden werden können. Im Handwerk gibt es viele Fachleute für Gewerke, in denen Kenntnisse historischer Techniken erforderlich sind. Wir nennen Sie Ihnen. Die Restaurierungs­werkstatt des Landesamtes berät Sie bei der Ausbesserung einer Stuckdecke, bei der Auffrischung alter Wandmalereien und Farbanstriche, bei der Restaurierung von Gemälden und sonstiger historischer Ausstattung. Meistens erwerben Sie zusammen mit dem Gebäude ein Grundstück, ein Flurstück. Es kann sein, dass es ein Teil eines historischen Parks oder Gartens ist. Auch hier berät Sie die Gartendenkmalpflege des Landesamtes.

Kommen Sie rechtzeitig zu den Denkmalschutzbehörden, wenn Sie mit Ihren Vorstellungen und Planungen noch am Anfang stehen. Wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, Kulturgut nicht nur qualifiziert zu erhalten, sondern auch für Ihre Zwecke mit Leben zu erfüllen.

 

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