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Landesamt für
Denkmalpflege
: Thema: Ministerien & Behörden

Denkmalförderung

Förderungen aus öffentlichen Mitteln

Förderungen aus öffentlichen Mitteln

Letzte Aktualisierung: 18.12.2023

Die Inanspruchnahme einer Förderungsmöglichkeit kann im günstigsten Fall dazu führen, dass Arbeiten an Kulturdenkmalen mit einer geringeren finanziellen Belastung verbunden sind als vergleichbare Maßnahmen an Gebäuden ohne Denkmalcharakter. Normalerweise sind für Arbeiten an Baudenkmalen jedoch genauso viel oder mehr Eigenmittel erforderlich als bei Nichtbaudenkmalen. Die wünschenswerte, in jedem Fall notwendige Begeisterung bei der Begegnung mit einem alten Haus sollte niemanden verleiten, zu aufwendige und der individuellen wirtschaftlichen Situation nicht angemessene Objekte in Angriff zu nehmen. Finanzierungslücken lassen sich auch bei Kulturdenkmalen nicht mit der Hoffnung auf bessere Zeiten oder der Annahme unrealistisch hoher Eigenleistungen oder der Erwartung von Zuwendungen der Denkmalpflege schließen.

Das schleswig-holsteinische Denkmalschutzgesetz kennt nicht den Begriff der Entschädigung für denkmalpflegerischen Mehraufwand. Aber auch ohne eine gesetzliche Grundlage, die jüngere Gesetze anderer Bundesländer geben, hat das Land von Anfang an die Verpflichtung erkannt, den Eigentümer für denkmalbedingte Aufwendungen im Rahmen der Möglichkeiten zu helfen und stellt über das Landesamt Mittel für diesen Zweck zur Verfügung.

Neben der direkten Förderung sind Steuererleichterungen in Verbindung mit Aufwendungen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung von Kulturdenkmalen ein Instrument der indirekten Förderung. Bei Fragen zur steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungskosten bei Kulturdenkmalen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege.

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