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Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Baudurchführung Straßen - viele Schritte müssen beachtet werden, um eine Verkehrsverbindung zu schaffen


Wissenswertes über Teilaufgaben wie z.B. Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abrechnungen bei Straßenbauvorhaben

Letzte Aktualisierung: 15.12.2022

Die Baudurchführung hat die Aufgabe, nach der Bauvorbereitung, also nach Aufstellen des Bauentwurfes, Verschaffen des Baurechts, z.B. durch Planfeststellung, und Durchführen des erforderlichen Grunderwerbs die Planung in ein Bauwerk umzusetzen. Dabei ist jede Straßenbaumaßnahme oder Teilmaßnahme eine Einzelanfertigung, ein Prototyp also, mit allen dabei auftretenden Unwägbarkeiten. Industrielle Serienfertigung ist im Straßenbau, bis auf die Verwendung genormter Bauteile wie z.B. Betonwaren nicht möglich. Die Baudurchführung gliedert sich in die Teilaufgaben:

Ausschreibung, Vergabe mit den Schwerpunkten

  • Terminplanung

Die Festlegung der Bauzeit unter Berücksichtigung von Ferien- und Reisezeiten sowie gleichzeitiger Baumaßnahmen anderer Beteiligter, z.B. Versorgungsträger, mit dem Ziel, Verkehrsbeeinträchtigungen gering und den Verkehr flüssig zu halten. Allerdings sind Interessenkonflikte nicht immer vermeidbar, denn Sommerzeit ist auch Straßenbauzeit.

  • Formulieren des Bauvertrages auf der Grundlage des Entwurfes

Das herzustellende Bauwerk (Straße, Brücke, Anpflanzung) wird in gleichartige Teilleistungen gegliedert (z.B. Bodenbewegung oder m Bordsteine setzen), die mit Angabe der auszuführenden Menge und der technischen und qualitativen Anforderungen in einem Leistungsverzeichnis aufgelistet werden. Für die einzelnen Teilleistungen werden von den Bietern im Ausschreibungsverfahren Preise angeboten, aus denen sich der Gesamtpreis für das Bauwerk errechnet.

  • Planung der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung

Die vorgesehene Absicherung der Baustelle gegen den fließenden Verkehr und die Art der Verkehrsführung in der Baustelle, z.B. mit Lichtsignalanlage oder Umleitung, muss festgelegt und im Leistungsverzeichnis beschrieben werden.

  • Durchführen des Vergabeverfahrens

Ist das Leistungsverzeichnis fertiggestellt, so wird die Absicht, den Bauauftrag zu vergeben, öffentlich bekannt gemacht (die Bauleistung wird ausgeschrieben), so dass interessierte Fachfirmen die Vertragsunterlagen anfordern können. Die Firmen, die sich am Wettbewerb um den Auftrag beteiligen wollen, tragen in das Leistungsverzeichnis ihre Preise ein und ermitteln daraus ihren Angebotssumme für das Bauwerk. Die Angebote werden im verschlossenen Briefumschlag beim zuständigen Straßenbauamt eingereicht und dort bis zum nach Datum und Uhrzeit festgelegten Eröffnungstermin unter Verschluss gehalten. Im Eröffnungstermin werden alle für eine bestimmte Maßnahme eingegangenen Angebote geöffnet. Die Angebote werden formal, technisch und rechnerisch geprüft.

  • Auftragserteilung

Bei der Prüfung und Wertung der Angebote wird schließlich das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und auf dieses der Zuschlag erteilt. Mit der Auftragserteilung endet das Vergabeverfahren.

Bauüberwachung, Vertragsabwicklung mit den Schwerpunkten

  • Überwachung der vertragsgerechten Ausführung

Die ausführende Firma ist als Auftragnehmer verpflichtet, das Bauwerk in eigener Verantwortung vertragsgerecht herzustellen. Der Auftraggeber ist aber berechtigt, die Bauausführung zu überwachen. Die Straßenbauverwaltung macht von diesem Recht im Rahmen der Qualitätssicherung intensiv Gebrauch.

  • Überwachung der Verwendung vertragsgerechter Baustoffe

Baustoffe müssen im Bauvertrag festgelegten Qualitätsanforderungen genügen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für alle verwendeten Baustoffe und Bauwerksteile die Einhaltung der Anforderungen nachzuweisen.

  • Durchführen von Kontrollprüfungen

Die Straßenbauverwaltung als Auftraggeber überwacht die vertragsgerechte Ausführung der Bauleistung u.a. durch Kontrollprüfungen wie Messungen an der fertigen Leistung oder Materialprüfungen. Die Kontrollprüfungen werden selbst durchgeführt oder, im Falle von Materialprüfungen, bei einem zugelassenen Labor in Auftrag gegeben.

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Verkehrssicherung

Beteiligung bei der Erstellung von Aufmaßen für die Abrechnung der fertigen Leistung

Alle erbrachten Leistungen werden dem Baufortschritt folgend in Aufmaßen dokumentiert. Die Aufmaße werden gemeinsam von Vertretern des Auftraggebers (Straßenbauverwaltung) und Auftragnehmer (Firma) erstellt und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen.

  • Kostenkontrolle

Eine wichtige Aufgabe der Bauüberwachung ist die Kostenkontrolle. Die Bauüberwachung muss auf Grund des Baufortschritts und der erstellten Aufmaße laufend eine Abschätzung der zu erwartenden endgültigen Kosten treffen um Kostenerhöhungen entgegenzuwirken oder rechtzeitig die Bereitstellung zusätzlich erforderlicher Finanzmittel zu veranlassen.

  • Bearbeitung von Nachtragsaufträgen

Straßenbaumaßnahmen sind keine Produkte einer Serienfertigung sondern jeweils ein Prototyp. Daher werden im Zuge der Bauausführung regelmäßig zusätzliche Leistungen, Mehrleistungen oder Leistungsänderungen erforderlich die nicht vorhersehbar waren. Diese Änderungen werden in Nachtragsaufträgen vertraglich vereinbart.

  • Prüfen von Abschlagsrechnungen

Dem Bauablauf folgend werden von der ausführenden Firma etwa monatlich Abschlagsrechnungen entsprechend dem jeweiligen Leistungsstand eingereicht und von der Bauüberwachung des Straßenbauamtes geprüft.

  • Abnahme der fertigen Leistung

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird die Leistung vom Auftraggeber abgenommen, d.h. als vertragsgerecht ausgeführt anerkannt und in das Eigentum des Auftraggebers übernommen. Mit der Abnahme endet die Bauausführung und die Gewährleistungsfrist, innerhalb der die ausführende Firma Mängel kostenfrei zu beseitigen hat, beginnt zu laufen.

  • Koordinierung von Ausstattung und Bepflanzung

Nach dem Neu-, Um- oder Ausbau muss die Straße mit der notwendigen Ausstattung wie Fahrbahnmarkierung, Beschilderung, Wegweisung, Signalanlagen zu versehen und die Straßenseitenräume müssen bepflanzt werden. Auch die Koordinierung dieser Arbeiten gehört zu den Aufgaben der Bauüberwachung.

Abrechnung mit den Schwerpunkten:

  • Prüfung der Schlussrechnung

Nach Fertigstellung einer Baumaßnahme stellt der Auftragnehmer die Schlussrechnung auf, in der er an Hand von Aufmaßen, Wiegescheinen und Lieferscheinen die erbrachten Leistungen nachweist. Im Straßenbauamt wird diese Abrechnung geprüft und die Schlusszahlung angewiesen.

  • Kostenteilung bei Gemeinschaftsmaßnahmen

Häufig sind bei Umbaumaßnahmen andere Kostenträger beteiligt, z.B. Gemeinden in Ortsdurchfahrten für Gehwege, Parkflächen und Entwässerungsanlagen oder ein zweiter Baulastträger bei Veränderungen von Kreuzungen, z.B. bei einer Kreuzung einer Landes- mit einer Bundesstraße. In diesen Fällen ist nach Prüfung der Schlussrechnung der Kostenanteil dieses anderen Kostenträgers zu ermitteln und in Rechnung zu stellen.


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