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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Sozial- und Verfahrensberatung

Letzte Aktualisierung: 25.04.2017

Die Betreuungsverbände unterstützen und beraten die Bewohner in den Landesunterkünften in sozialen Fragen. Dazu zählen

  • die Gesundheitsberatung, besonders bei psychischen Problemen und Traumatisierung
  • die Einzelfallhilfe bei Fragen zum Asylbewerberleistungsgesetz
  • die Hilfe und Beratung bei Erziehung, Frauenrecht, Familienplanung, aber auch Straffälligkeit
  • die Konfliktberatung
  • die Perspektivberatung für die ersten Schritte und Perspektiven in Deutschland

Unterstützt werden die Verbände durch Organisationen wie Pro Familia, den Kinderschutzbund, Caritas und viele mehr.

Beratung im Asylverfahren

Im Asylverfahren werden die Migranten von den Betreuungsverbänden in Form einer Verfahrensberatung neutral und unabhängig begleitet. Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden gemeinsam vor- und nachbereitet, bei der Beschaffung notwendiger Dokumente unterstützt.

Zur Verfahrensberatung gehört auch die Aufklärung über eine mögliche Aufenthaltsbeendigung. Diese kann bei Ablehnung des Asylantrags geboten sein, aber auch die Möglichkeiten und Chancen einer freiwilligen Ausreise werden gemeinsam mit den Migranten erörtert.

Gemeinnützige Tätigkeiten

Die Bewohner können über so genannte gemeinnützige Tätigkeiten in den Landesunterkünften in verschiedenen Bereichen engagieren und so die Arbeit der Betreuungsverbände unterstützen. Dazu zählen u. a. die Mitarbeit in den Küchen und den Kleiderkammern sowie die Pflege der Außenanlagen. Zudem unterstützen sie in der Sozial- und Verfahrensberatung als Dolmetscher.

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