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Landesamt für Zuwanderung
und Flüchtlinge
: Thema: Ministerien & Behörden

Betreuungsverbände


Die Betreuungsverbände sind verantwortlich für die Unterbringung und die soziale Betreuung und Beratung der Asylsuchenden.

Letzte Aktualisierung: 30.07.2018

Erste Anlaufstelle

Als Betreuungsverband in der schleswig-holsteinischen Erstaufnahmeeinrichtung in Neumünster ist das Deutsche Rote Kreuz tätig. Das DRK ist der erste Kontakt, den die Neuankömmlinge mit einer deutschen Einrichtung haben. Die Anlaufstelle des DRK ist rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen, besetzt. In den Landesunterkünften Boostedt und Bad Segeberg ist ebenfalls das DRK aktiv, in der Landesunterkunft Rendsburg die Johanniter. Die Betreuungsverbände arbeiten im Auftrag der Landesregierung, vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge.

Video zum Ablauf und Verhalten

info Video Landesunterkunft

Betreuung rundum

Der Betreuungsverband weist ein Quartier zu und versorgt die Menschen mit den nötigsten Hygieneartikeln. Es informiert die Asylsuchenden über die weiteren Schritte während ihres Aufenthaltes, zum Beispiel über sonstige Behördengänge. Auch erhalten die Asylsuchenden Informationen zu Gleichberechtigung, Gewalt, Schwangerenberatung oder zu möglichen Problemen mit den Kindern. Hausbetreuer kümmern sich um die Fragen des Alltags und des Zusammenlebens, wie zum Beispiel die nächste Einkaufsmöglichkeit oder Verhaltensregeln. Eine qualifizierte Kinderbetreuung, Kleiderausgabe und Freizeitaktivitäten (Basteln, Spiele etc.) runden das Angebot ab.

Essensausgabe

Da ein Großteil der Menschen in den Landesunterkünften Moslems sind, wird ohne Schweinefleisch gekocht. Während des Ramadan besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Essensausgabe um 22 Uhr zuzüglich einem Lunchpaket mit Essen zum Verzehr vor Sonnenaufgang. In Neumünster kocht das DRK, in den anderen Landesunterkünften sind private Cateringunternehmen mit der Essenversorgung der Bewohner betraut.

Was noch?

Einigen Freiwilligen wird je nach Bedarfslage die Möglichkeit geboten, sich ein kleines Taschengeld von 80 Cent pro Stunde dazu zu verdienen, zum Beispiel durch die Reinigung von Quartierszimmern nach Auszug der Bewohner oder für die Pflege der Außenanlagen. Die Grundlage hierfür ist im Asylbewerberleistungsgesetz §5 Abs.2 festgehalten.


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