Aktuelles
Am 29. März 2021 haben in allen vier Landesunterkünften (Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg) die Corona-Schutzimpfungen begonnen. Geimpft werden sowohl die Mitarbeitenden des Landesamtes und der anderen in den Landesunterkünften arbeitenden Institutionen als auch die Bewohnerinnen und Bewohner. Basis war anfangs die Impfverordnung der Bundesregierung, die unter anderem Personen, die Flüchtlingseinrichtungen untergebracht oder tätig sind, in die Gruppe 2 (Hohe Priorität) einordnete. Durchgeführt werden die Impfungen vom ärztlichen Dienst der Landesunterkünfte. Bis Ende 2021 hat der ärztliche Dienst mehr als 13.700 Corona-Schutzimpfungen durchgeführt.
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) hat sich frühzeitig – schon von Mitte Februar 2020 an – mit dem Schutz der von ihm betreuten Menschen beschäftigt, Konzepte entwickelt und mit dem ersten Auftreten von Infektionen in Deutschland Präventionsmaßnahmen eingeleitet. Die wurden insbesondere in den ersten Monaten der Pandemie kontinuierlich weiterentwickelt.
Die Prävention beruht auf mittlerweile vier Säulen:
- Engmaschiges Testen
- Kohortenbildung und weitgehende Entzerrung der Belegungssituation
- Information und Kommunikation
- Impfungen
Ad 1: Testen
Schon seit März 2020 werden alle neu ankommenden Schutzsuchenden, Menschen mit respiratorischen Symptomen und Kontaktpersonen konsequent getestet. Hinzu kommen zufällige Stichproben. Aktuell werden in den Landesunterkünften jede Woche fast 1.000 Tests durchgeführt. Damit konnte die Dunkelziffer auf nahe Null gesenkt werden. Zudem ermöglicht die Testdichte schnelle Reaktionen, wenn sich ein Ausbruchsgeschehen abzeichnete.
Ad 2: Abstand
Mit der Inbetriebnahme der Landesunterkunft Bad Segeberg hat das LaZuF in kurzer Zeit nach Beginn der Pandemie zusätzliche Kapazitäten geschaffen. Sie erlauben es, Mehrfachbelegung von Zimmern mit Menschen, die nicht zu einem Haushalt gehören, weitgehend zu vermeiden.
Das LaZuF hat in allen Landesunterkünften Quarantäne- und Isolationsbereiche eingerichtet, um Ausbreitungen von festgestellten Infektionen zu vermeiden. Bei einzelnen Quarantäneverfügungen durch die Gesundheitsbehörden der Kreise hat sich das LaZuF regelmäßig für eine schnelle Aufhebung eingesetzt. Dabei beruft es sich auf die Erkenntnisse des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und des Kompetenznetzwerks Public Health Covid-19. Nach deren Forschungsergebnissen führt die Quarantäne ganzer Liegenschaften nicht zu mehr Schutz – weder für die Bewohnerinnen und Bewohner noch für die benachbarte Bevölkerung.
Ad 3: Information und Kommunikation
Ein zentraler Aspekt bei der Prävention ist die Information und Kommunikation auf Augenhöhe mit den Betroffenen. Dem LaZuF die besondere psychische Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Landesunterkünften unter Pandemiebedingungen bewusst. Das hat es in Briefen und Aushängen in den Sprachen der Herkunftsländer und in täglichen Gesprächen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Informationen wurden in empathischer Form, in allen relevanten Sprachen und – wenn notwendig – niederschwellig mithilfe von Piktogrammen zur Verfügung gestellt.
Ad 4: Impfen
Das LaZuF hat frühzeitig ein Konzept erstellt und mit dem Sozialministerium abgestimmt, um seinen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Impfangebot zu machen. Mit dem Impfstart für diese Personengruppe am 29. März 2021 ist Schleswig-Holstein allen anderen Bundesländern voraus. Mittlerweile haben alle impfwilligen und -berechtigten Bewohnerinnen und Bewohner eine Erstimpfung erhalten. Die Zweitimpfungen werden jeweils im Abstand von drei Wochen zur Erstimpfung durchgeführt. Neu ankommenden Schutzsuchenden wird selbstverständlich auch ein Impfangebot gemacht. Daneben arbeitet das LaZuF kontinuierlich daran, skeptischen Bewohnerinnen und Bewohnern die Vorteile des Impfens zu erläutern und Bedenken auszuräumen.
Eine statistische Analyse des Landesamtes im März 2021 hat eine Infektionsquote von 4,3 Prozent bei den Bewohnerinnen und Bewohnern seit Beginn der Pandemie ergeben – wie oben bereits erwähnt ohne eine nennenswerte Dunkelziffer. Die vom RKI kommunizierte Infektionsquote in der Gesamtbevölkerung lag zu diesem Zeitpunkt bei 2,9 Prozent. Das RKI nimmt aber in der Gesamtbevölkerung eine Dunkelziffer an, die die tatsächliche Infektionsquote um ein Mehrfaches erhöht. Das zeigt, dass das Landesamt die von ihm betreuten Menschen bisher relativ sicher durch die Pandemie geführt hat.
Informationsangebot der Bundesbeauftragen für Migration, Flüchtlinge und Integration
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Die Beauftrage des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundeskanzleramt informiert über das Corona-Virus
Die Bundesbeauftragte bittet ausdrücklich darum, ihre Tweets und Instagram-Posts mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über eigene Social-Media-Auftritte weiterzutragen und zu teilen:
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Leider kommt es in diesen Tagen vermehrt auch zu Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bitte weisen Sie die Bundesbeauftragte auf solche falschen Quellen hin und unterstützen Sie sie durch die Weiterleitung der geprüften und offiziellen Informationen dabei, der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegenzuwirken und richtig zu informieren: integrationsbeauftragte@bk.bund.de
Beratungsangebot des Beauftragen für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Der Landeszuwanderungsbeauftragte Stefan Schmidt und sein Team weisen auf ihr Beratungsangebot während der Corona-Pandemie hin.
Beratungsangebot Landeszuwanderungsbeauftragter Corona (PDF, 332KB, Datei ist nicht barrierefrei)