ProstSchG: Landesamt steht für Beratung zur Verfügung
Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 (1) Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist grundsätzlich untersagt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 9 Abs. 3 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 der Betrieb des Prostitutionsgewerbes und die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt gegenwärtig in SH untersagt ist. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Informationsseiten des Landes unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Weitere Informationen des Landesamtes für soziale Dienste zum Prostituiertenschutzgesetz finden Sie hier.
Das Landesamt für soziale Dienste steht weiterhin für Informations-, Anmeldungs- und Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich telefonisch über 04321-913880
Sonstige Anliegen können Sie auch gern per E-Mail über termin.pschg@lasd.landsh.de an uns richten.
The provision of sexual services is currently prohibited by law due to covid-19 restrictions.
The Landesamt für soziale Dienste is still available for information, registration and advice. For appointments, please contact us by phone: 04321-913880 and for further questions by email: termin.pschg@lasd.landsh.de