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Letzte Aktualisierung: 31.01.2022

Unterstützungsfonds für Betroffene von Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein

Bund, Länder und Kirchen hatten für den Personenkreis aus Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Stiftung Anerkennung und Hilfe gegründet, damit Betroffene finanzielle Unterstützungsleistungen erhalten konnten. Anträge auf Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe konnten bis zum 30.06.2021 gestellt werden.


Der Unterstützungsfonds Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein setzt die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle fort

In Anerkennung der Tatsache, dass viele Menschen, die von 1949 bis 1975 in Schleswig-Holstein in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrien in der Vergangenheit Leid und Unrecht erfahren haben und sie noch bis heute an den Folgen leiden, wie z.B. von ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sei sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in Rentenkasse eingezahlt wurde, sollen diese Menschen unterstützt werden.

Damit die Betroffenen auch über den 30. Juni hinaus die Möglichkeit der Anerkennung haben, stellt das Land Schleswig bis 2030 rund 6,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Als Unterstützungsfonds Leid und Unrecht in Schleswig-Holstein kann damit die Beratungsstelle ihre wichtige Arbeit fortsetzen.

Finanzielle Entschädigung für Betroffene

Die Leistungen des Unterstützungsfonds Leid und Unrecht richten sich an diejenigen Betroffenen, die es im Rahmen der Laufzeiten des Fonds Heimerziehung und/oder der Stiftung Anerkennung und Hilfe innerhalb der Antrags- bzw. Anmeldefristen versäumt haben, sich rechtzeitig bei den bewilligenden Stellen zu melden.

Die Leistungen, die Schleswig-Holstein zukünftig gewähren wird, sind identisch mit den Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe.

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