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Aufgaben der Stiftung "Anerkennung und Hilfe": Anerkennung von Leid und Unrecht Betroffener in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen.

Letzte Aktualisierung: 04.04.2022

Logo der Stiftung Anerkennung und Hilfe, Anlauf- und Beratungsstelle Schleswig-Holstein

Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden konnten bis zum 30. Juni 2021 Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen beantragen. Beim LAsD wurde zur Erfüllung der Aufgaben der Stiftung eine Anlauf- und Beratungsstelle in Neumünster eingerichtet.

Nähere Informationen über die Stiftung finden Sie hier: https://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html

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