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Landesamt für
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: Thema: Ministerien & Behörden

Was wir für Sie tun...

Opferentschädigung

Letzte Aktualisierung: 14.06.2023

Mit dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) möchte der Staat Menschen, die in Deutschland Opfer eines Verbrechens oder Vergehens geworden sind und körperliche oder seelische Schäden erlitten haben, unterstützen.

Dies gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Anspruch auf Entschä-digungen für Opfer einer Gewalttat im Ausland bestehen.
Gewalttaten, die nach dem OEG entschädigt werden, sind hauptsächlich:

  • vorsätzliche Körperverletzungen und Tötungsdelikte
  • Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch
  • Tätlicher Angriff durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.

Bitte beachten Sie:

Geschädigte Personen sollten sofort nach der Tat Strafanzeige erstatten bzw. Strafantrag stellen. Wenn die geschädigte Person dazu nicht in der Lage ist, können z. B. Angehörige dies tun. Ansprüche nach dem OEG könnten verloren gehen, wenn die Geschädigte Person nicht das ihr Mögliche tut, damit der Tathergang aufgeklärt und der Täter verfolgt werden kann.

Leistungen nach dem OEG sind insbesondere:

  • Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen, auch in Krankenhäusern
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • laufende Renten an Geschädigte bei schwerwiegenden dauernden Gesundheitsschäden
  • bei Tod des Geschädigten u.U. Leistungen an Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern)

Keine Leistungen nach dem OEG gibt es für Sach- und Vermögensschäden. Auch ein Schmerzensgeld kann nicht gezahlt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns - das Landesamt verfügt über speziell geschultes Personal, das Sie umfassend berät. Um Leistungen zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag (auch formlos) erforderlich.

Direkte Ansprechpartner finden Sie hier.

Hier können Sie zusätzliche Hilfe erhalten:

Schnelle Hilfestellung für Kriminalitätsopfer einschließlich persönlicher Betreuung gibt bundesweit der gemeinnützige Verein "WEISSER RING" (WR).

  • Weisser Ring e.V.
    Landesbüro Schleswig-Holstein
    Wallstraße 36
    24768 Rendsburg
    Tel. 04331 4349909

Kostenfreies bundesweites Opfertelefon des WR täglich 7 - 22 Uhr: 116 006

Kostenfreies bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016

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