- Um was geht es?
- Welche Geräte sind betroffen?
- Wie muss gemeldet werden?
- Ab wann wird ein Fachkundenachweis benötigt?
- Wo erhalte ich weitere Informationen?
Um was geht es?
© Pixabay
Ab 31.12.2020 werden die Anwendungen nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen oder sonstigen nicht medizinischen Zwecken, z.B. Haarentfernung mittels Licht, Laser oder Hochfrequenz oder EMF unterstützte Trainingsmethoden, durch die NiSV geregelt. Es werden Anforderungen an die Geräte, deren Betrieb, an das anwendende Personal, sowie Informations- und Dokumentationspflichten der Betreiber gestellt.
Der Betreiber hat seine Geräte, die unter die NiSV fallen, ab dem 31.12.2020 der zuständigen Behörde vierzehn Tage vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Für Geräte, die bereits am 31.12.2020 in Betrieb sind, besteht eine Anzeigepflicht bis zum 31.03.2021.
Auf Verlangen kann die zuständige Behörde Nachweise anfordern, ob die Anforderungen an den Betrieb des Gerätes, die Anforderungen an die Dokumentation der Anwendungen und der Aufklärungsgespräche erfüllt sind.
Welche Geräte sind betroffen?
- Gleichstromgeräte
- Hochfrequenzgeräte
- Intensive Lichtquellen
- Lasergeräte
- Magnetfeldgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Ultraschallgeräte
Wie muss gemeldet werden?
In Schleswig-Holstein ist zuständige Behörde das
Landesamt für soziale Dienste
Schleswig-Holstein
Medizinprodukteüberwachung
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Telefon 04321 913-5
Betroffene Geräte können Sie mit diesem Formular melden. Bitte senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben per Post oder die Email-Adresse nisvanzeige@lasd.landsh.de an uns. Wenn Sie mehr als ein Gerät anzeigen möchten, benutzen Sie bitte für jedes Gerät ein gesondertes Formular.
Ab wann wird ein Fachkundenachweis benötigt?
Ab dem 31.12.2021 nachweisen muss das anwendende Personal seine Fachkunde nachweisen. Informationen zu den Anforderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Informationen und Beratung zum Thema erhalten Sie telefonisch unter 04321 913-5 oder unter der Email-Adresse nisgueberwachung@lasd.landsh.de