Sicherheitsrisiken von elektrisch höhenverstellbaren Untersuchungs- und Behandlungsliegen
Das Landesamt für soziale Dienste, Dezernat Medizinprodukteüberwachung, überwacht derzeit im Rahmen einer Schwerpunktüberwachung die Einhaltung der Anforderungen an höhenverstellbaren Liegen aus der aktualisierten BfArM Empfehlung, Fall-Nr. 0785/03, vom Dezember 2020.
Ergänzende Informationen der behördlichen Anforderungen finden Sie in der Information der für Medizinprodukte zuständigen Obersten Landesbehörden und des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).