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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Elterngeld


Unsere Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Elterngeld

Kind mit Papa und Opa am Strand.
Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien.

Für Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind, wird in der Regel für die ersten zwölf Lebensmonate Elterngeld gezahlt.

Es orientiert sich am vorherigen Nettoeinkommen und beträgt mindestens 65% des entfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro).

Die rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist auf die letzten 3 Monate vor der Antragstellung begrenzt.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie aus unserem Informationsblatt. Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe weiterführende Informationen).

Den Antragsvordruck auf Elterngeld finden Sie hier zum Herunterladen.

Logo "ElterngeldDigital"

Mit ElterngeldDigital können Sie Ihren Antrag online ausfüllen: www.elterngeld-digital.de

Hinweise
Der Antrag kann aktuell noch nicht online an das Landesamt für soziale Dienste gesandt werden, sondern muss ausgedruckt und unterschrieben per Post oder Fax übermittelt werden.
Bitte stellen Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem Online-Antrag nicht an das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein / Landesfamilienbüro, sondern direkt an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Kontakt einschließlich Servicetelefon: https://elterngeld-digital.de/page.xhtml?view=/Elterngeld/kontakt.xhtml)

Elterngeld Plus

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft, dessen neue Regelungen zum Elterngeld und zur Elternzeit für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten werden.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie unter anderem auch Informationen zum Eltengeld Plus, sowie vertiefende Broschüren zum Thema.

Elterngeld – Änderungen für Geburten ab 01.04.2024

Aufgrund der kurzfristigen Änderungen zum Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024 durch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz beachten Sie bitte, dass bei Elterngeld-Anträgen für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren wurden, der Dienst ElterngeldDigital im April 2024 nur eingeschränkt nutzbar ist.

Der geänderte ausfüllbare Antrag steht hier auf dieser Homepage bereit. Das Informationsblatt der Landesfamilienbüros Schleswig-Holstein wird schnellstmöglich in aktualisierter Form für Sie zum Herunterladen bereitstehen.

Für Geburten ab dem 01.04.2024 wurde die Einkommensobergrenze auf 200.000,- € gesenkt. Das bedeutet, dass kein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum, meist das Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes, höher als 200.000,- € liegt.

Bei seit April 2024 geborenen Kindern ist für Eltern/Antragsberechtigte der zeitgleiche Elterngeldbezug eingeschränkt. Es kann nur noch in Ausnahmefällen mehr als ein Lebensmonat zeitgleich mit dem anderen Elternteil Basiselterngeld bezogen werden. Die Elternzeitregelungen sind hiervon nicht betroffen. Dieser eine Lebensmonat kann nur im ersten Lebensjahr Ihres Kindes parallel gewährt werden.

Ausnahmefälle:

  • Zeitgleich ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonusmonate
  • Frühgeburt von mehr als 6 Wochen
  • Mehrlingsgeburt
  • ärztliches Attest über eine Behinderung des Neugeborenen oder
  • Behinderung eines Geschwisterkindes, für das der Geschwisterbonus zusteht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/fragen-und-antworten-zu-neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588

Alles Gute zur Geburt Ihres Kindes wünscht Ihnen Ihre Elterngeldstelle

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