Gesundheitsberufe
Zu den Gesundheitsberufen im Rahmen der Zuständigkeiten des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein (LAsD) - Abt. Gesundheits- und Verbraucherschutz - gehören die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe.
Die Ausbildung im akademischen Bereich findet an den Universitäten (Universität Kiel: Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie, Universität Lübeck: Humanmedizin) sowie an vier Ausbildungsstätten im Bereich Psychotherapie statt.
In den Gesundheitsfachberufen findet die Ausbildung landesweit an staatlich anerkannten Schulen und im Bereich der Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Bereich Pflege) an weiteren Einrichtungen statt.
Das Dezernat 32 ist im Wesentlichen verantwortlich für die Organisation und die Durchführung der staatlich geregelten Prüfungen, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sowie die Erteilung, Rücknahme und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen im Bereich der Gesundheitsberufe.
Folgende Berufe gehören nicht in die Zuständigkeit des LAsD:
- Zahntechniker/in (zuständig ist die Handwerkskammer Lübeck)
- Arzthelfer/in (zuständig ist die Ärztekammer)
- Gesundheitsaufseher/in (zuständig ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren)
- Pflegeassistent/in (zuständig ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)