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Landesamt für
soziale Dienste
: Thema: Ministerien & Behörden

Kinderfrüherkennungsuntersuchungen

Corona-Info
Früherkennungsuntersungen

Letzte Aktualisierung: 11.02.2021

Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen sind für die Gesundheit Ihres Kindes von großer Bedeutung und sollten, wenn möglich, fristgerecht durchgeführt werden.

Um in der derzeitigen Situation den für Ihr Kind passenden Termin unter Berücksichtigung der erforderlichen Vorkehrungen zu finden, empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch oder schriftlich mit Ihrer Kinder- und Jugendarztpraxis in Verbindung setzen, um das bestmögliche Vorgehen für Ihr Kind individuell abzustimmen.

Die Durchführung des Einladungs- und Erinnerungsverfahrens für die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen nach § 7 Gesundheitsdienstleistungsgesetz (GDG) wird ab sofort wiederaufgenommen.

Die Eltern erhalten somit wieder ein Einladungsschreiben mit einer beigelegten Antwortkarte. Diese wird von der Ärztin oder dem Arzt abgestempelt und an das Landesamt für soziale Dienste zurückgesendet. Sollten Eltern Ihr Kind außerhalb von Schleswig-Holstein untersuchen lassen, so ist die von der Ärztin oder dem Arzt abgestempelte Karte von den Eltern selbst an uns zurückzusenden.

Können die Früherkennungsuntersuchungen, aufgrund der aktuell sehr angespannten Situation im Gesundheitswesen und der Kinderarztpraxen, nicht oder nicht fristgerecht durchgeführt werden, so melden Sie sich bitte vorrangig per E-Mail unter gdg@lasd.landsh.de. Sofern Dies nicht möglich ist, können Sie auch telefonisch unter 04321 913-664 Kontakt aufnehmen.

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