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Jeder Strafgefangene hat das Recht, unbeschränkt Briefe abzusenden und zu empfangen.
Sonderregelung für Besuche während der Corona-Pandemie
Für jeden Gefangenen führt die Anstalt ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.
Untersuchungs- und Strafgefangene dürfen unter bestimmten Voraussetzungen telefonieren.