Telefonate
Strafgefangene
Strafgefangenen kann gestattet werden, Telefonate zu führen. Eingehende Gespräche für Gefangene können leider nicht vermittelt werden. Gefangenen mit Telefonerlaubnis werden die Gebühren von ihrem Telefonkonto abgebucht. Auf dieses Konto können Sie wie folgt einzahlen:
Überweisung | |
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Empfänger | Telio |
IBAN | DE58 2005 0550 1280 3281 78 |
BIC | HASPDEHHXXX |
Im Schreibfeld "Verwendungszweck" tragen Sie bitte die 7-stellige Telio-Benutzerkonto-Nr. des Gefangenen ein. Diese Nummern erhalten Sie von dem Gefangenen.
Untersuchungsgefangene
Sie können Untersuchungsgefangene nicht anrufen. Unter bestimmten Bedingungen können Untersuchungsgefangene Sie anrufen.