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Die Justizvollzugsanstalt Flensburg wurde im Jahre 1882 erbaut und ist seit dem 01.09.1971 selbstständige Justizvollzugsanstalt.
Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Flensburg gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Für Ihre Angehörigen führt die Justizvollzugsanstalt Flensburg ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.
Informationen der Justizvollzugsanstalt Flensburg zum Bereich Briefverkehr für Untersuchungs- und Strafgefangene.