Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool Matomo. Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es hier.
Datenschutz
Springe direkt zu:
Suchtext
Sie sind hier:
Die Jugendstrafe ist ein Freiheitsentzug, der von einer Richterin oder einem Richter verhängt und in einer Jugendstrafanstalt vollzogen wird.
Die Jugendanstalt Schleswig ist zuständig für die Vollstreckung von Jugendstrafen vom 14. bis zum 24. Lebensjahr und Untersuchungshaft bis zum 21. …
In der Jugendanstalt Schleswig sind insgesamt 100 Bedienstete beschäftigt, davon 29 Frauen.
Die Jugendanstalt Schleswig verfügt über eine ganzheitliche Organisationsstruktur. Das sogenannte Abteilungsleitersystem untergliedert die Anstalt …