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Nach § 51 Jugendstrafvollzugsgesetz (JstVollzG) haben Gefangene das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen. Briefe können …
Gefangene dürfen Pakete zur Haftraumausstattung empfangen. Sie können Ihre Pakete per Post zusenden oder persönlich abgeben.
Besuche finden ab dem 27.01.2021 als Skype-Videobesuch statt. Die Einzelbesuchszeit beträgt i.d.R. 20 Minuten pro Besuch. Dem Gefangenen wird der …
Für ihre Angehörigen führt die Jugendanstalt Schleswig ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.
Strafgefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Eingehende Gespräche können leider nicht vermittelt werden.