Besuch
Die Besuche werden unter Beachtung der besonderen Hygieneregeln während
der Corona-Pandemie wie folgt geregelt:
Allgemeines
Der Besuch findet jeweils Mittwoch und Freitag von 11:00-19:00 Uhr, sowie an jedem 1. und 3. Samstag
von 09:00-11:00 Uhr statt.
Der Besuch erfolgt nur nach vorheriger beantragter Anmeldung der Gefangenen.
Die Besuchszeit beträgt 30 Minuten. Im Besuchsraum sind 3 Tische mit
jeweils einem Spuckschutz, sowie den Hygienemaßnahmen in graphischer Darstellung
aufgestellt. Mit Betreten der Jugendanstalt und während des Besuchs, haben Besucher und Gefangene
eine Medizinische-Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Eine Nichtbeachtung der Hygieneregelungen führt zum Abbruch des Besuches und
für den Gefangenen zu einer Unterbringung in der Quarantäneabteilung.
Der Gefangene kann pro Besuch zwei Besucher und zusätzlich ein mindestens sechs- bis vierzehnjähriges Kind
empfangen. Ist das Kind jünger als sechs Jahre ist der Besuch in einem Raum mit Trennscheibe
durchzuführen.
Die beschriebenen Regelungen sind den Gefangenen in geeigneter Weise bekanntzugeben.
Antragsverfahren
Der Gefangene beantragt schriftlich einen Besuchstermin.
Enthalten sein muss Name, Angabe zu Kindern, ein Wunschtermin (Datum/Zeit).
Ablauf
Die Besucher erscheinen pünktlich 15-Minuten vor Besuchsbeginn an der Pforte. Einlass erhält, wer einen vollständigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (Schnell- oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann.
Zusätzlich anwesende Personen dürfen nicht im Pfortenbereich warten.
Nach der Registrierung und Vorzeigen der notwendigen Unterlagen, sowie dem Ausfüllen
des Befragungs- und Unterweisungsbogens gehen die Besucher in den Warteraum und werden nach der
Kontrolle auf verbotene Gegenstände in den Besuchsraum gebracht.
Die Besucher werden nach dem Besuch zur Pforte gebracht und verlassen nach Rückgabe der Ausweispapiere die Jugendanstalt.
Die Anstaltsleiterin