Mehr Geld für Sportstätten
Sport in seiner Vielfalt ist auch wertvoll für Städte und Gemeinden.
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In Schleswig-Holstein stehen bald weitere 4,5 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung, um die Sportstätteninfrastruktur zu verbessern. Denn der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten geht mit dem Programmjahr 2021 in die zweite Runde. Das schleswig-holsteinische Kabinett hat nun einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land zugestimmt. Anträge können aber nur Städte und Gemeinden stellen, die aktuell mit einer sogenannten "städtebaulichen Gesamtmaßnahme" in einem Programm der Bund-Länder Städtebauförderung aufgenommen sind.
"Sportstätten spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Gesundheit der Bevölkerung
", betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Der Pakt unterstütze die Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und modernen Entwicklung ihrer Sportinfrastruktur, sagte die Ministerin weiter. Auch der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Barrierefreiheit spielen dabei eine wichtige Rolle.
Was ist eine Gesamtmaßnahme?
info Mit einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme werden Bauprojekte, Straßen, Plätze und Grünanlagen in einem räumlich abgegrenzten Gebiet in rund 15 Jahren realisiert und vom Bund, Land und der Kommune finanziert.
Sanieren, erweitern, eventuell neu bauen
Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung. Der Bund übernimmt bei den Projekten 75 Prozent der Gesamtkosten, 15 Prozent trägt das Land, 10 Prozent die jeweilige Kommune. Mit dem Förderprogramm können Einzelprojekte, also keine sogenannten städtebaulichen Gesamtmaßnahmen, unterstützt werden. Gefördert werden vorrangig die Sanierung oder der Ausbau von Sportstätten, die in Gebieten der Städtebauförderung liegen. Die Sportstätten müssen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und mit der integrierten städtebaulichen Entwicklungsplanung der Gemeinde übereinstimmen.
Hinweise zur Förderung
Logo des Städtebauförderprogramms
© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Der Bund plant, das Programm bis 2024 fortzuführen. Zu der Umsetzung des Investitionspaktes schließen Bund und Länder jedes Jahr eine Verwaltungsvereinbarung. In Kürze können dafür in Frage kommende Städte und Gemeinden den Projektaufruf und die Antragsvordrucke für das Programmjahr 2021 auf der Internetseite des Innenministeriums abrufen. Für Projektanträge die für das Programmjahr 2020 nicht berücksichtigt werden konnten, ist zudem ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, wenn der Antrag für das Programmjahr 2021 aufrechterhalten wird.