Schutz vor Gewalt über Grenzen hinweg
Frauen und Kinder erhalten in Schleswig-Holstein Schutz in 16 Frauenhäusern.
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Wohin, wenn man schnell einen Platz in einem Frauenhaus braucht, aber ihn vielleicht nicht dort bekommt, wo man eigentlich lebt? Seit mehreren Jahren schon können Frauen aus Schleswig-Holstein in einem Frauenhaus in Hamburg Zuflucht finden und umgekehrt auch.
Möglich macht dies eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden Ländern, die zum Ende des Jahres ausgelaufen wäre. Nun haben Hamburgs Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard und Schleswig-Holsteins Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack die erfolgreiche Zusammenarbeit für die kommenden zwei Jahre fortgeschrieben.
Gewalt kennt keine Landesgrenzen
Informationen für Frauen
Das Angebot werde sehr gut angenommen, sagte Dr. Sütterlin-Waack. Die Zusammenarbeit habe sich bewährt. Die Verlängerung dieser Vereinbarung sei ihr sehr wichtig, betonte die schleswig-holsteinische Gleichstellungsministerin. Auch Dr. Leonhard begrüßte die weitere Zusammenarbeit: Gerade in diesen bewegten Zeiten stünden die beiden Länder gemeinsam an der Seite von Gewalt betroffener Frauen und Kinder.
Konkrete Hilfe
Die Vereinbarung besagt, dass Frauen und ihre Kinder gegen eine entsprechende Ausgleichszahlung in Frauenhäusern im jeweils anderen Land aufgenommen und untergebracht werden können. Hamburg zahlt dabei an Schleswig-Holstein einen Höchstbetrag von jährlich 230.000 Euro. Schleswig-Holstein beteiligt sich im Gegenzug an Hamburgs zentraler Anlaufstelle der Frauenhäuser, der Koordinierungsstelle 24/7, mit 30.000 Euro pro Jahr. Die Ergänzungsvereinbarung wird immer für zwei Jahre abgeschlossen und gilt nun für die Jahre 2021 und 2022.