Hilfe für den Sport
Das Vereinsleben im Sport ruht, das Land will finanzielle Engpässe kompensieren. (Archivbild)
© M. Staudt / grafikfoto.de
Die Landesregierung stellt für gemeinnützige Sportvereine und -verbände, denen etwa Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren weggebrochen sind, weitere 2,5 Millionen Euro Soforthilfe bereit. Sportvereine und -verbände sowie überregional bedeutsame Sportschulen können vom 4. Januar bis zum 26. Februar 2021 eine Förderung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung beantragen.
Der gesamte Sportbereich leide natürlich auch sehr stark unter den Folgen der Corona-Pandemie, erklärte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Deshalb habe das Land das Soforthilfeprogramm aus dem Frühjahr noch einmal aufgelegt. "Ich freue mich, dass wir allen Verantwortlichen jetzt die konkreten Vorgaben an die Hand geben können“, sagte die Ministerin.
Lage gemeinsam meistern
Bei der Soforthilfe handelt sich um einen Zuschuss. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.
Die Anträge werden erst nach dem 26. Februar 2021 bearbeitet. Für den Fall, dass das geprüfte Antragsvolumen das zur Verfügung stehende Bewilligungsvolumen übersteigt, wird die Soforthilfe dann gleichmäßig entsprechend gekürzt. Nähere Informationen enthält die Richtlinie Soforthilfe Sport.
Richtlinie und Anträge
Zum Herunterladen und Ausfüllen
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- Als barrierefreies und frei zugängliches Format steht Ihnen das PDF zur Verfügung. Hier müssen Sie alle Daten per Hand eintragen.
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Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung
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