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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenministerium fördert im Amt Hüttener Berge die Errichtung eines barrierefreien Dienstleistungszentrums in Ascheffel und ein Dorfgemeinschaftshaus in Osterby mit 1,5 Millionen Euro

Letzte Aktualisierung: 16.07.2021

KIEL. Das Innenministerium fördert im Amtsbereich Hüttener Berge (Kreis Rendsburg-Eckernförde) in der Gemeinde Ascheffel den Umbau des bisherigen Verwaltungsgebäudes zu einem barrierefreien Dienstleistungszentrum und in der Gemeinde Osterby den barrierefreien Umbau der ehemaligen Gaststätte zu einem Dorfgemeinschaftshaus mit jeweils 750.000 Euro. Die Förderzusage in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro gab Innenstaatssekretärin Kristina Herbst heute (16. Juli 2021) in Kiel bekannt.

"Die Gemeinden Ascheffel und Osterby setzen zielgerichtet Projekte zur Steigerung der Attraktivität und der Lebensverhältnisse in den Orten um. So können die Mittel der Ortskernentwicklung sinnvoll eingesetzt werden. Ich freue mich, dass unser Förderprogramm so gut ankommt", so Herbst.

In Ascheffel wird mit Unterstützung des Innenministeriums das bisherige Verwaltungsgebäude erworben und zu einem barrierefreien Dienstleistungszentrum umgebaut. Dieses Multifunktionsgebäude wird Räume für die Polizei, eine Tagespflege und eine hausärztliche Praxis beinhalten. Zudem wird es Räume geben, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern als Treffpunkt und für gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden können.

"Die multifunktionale Nutzung des Dienstleistungszentrums erfüllt die aktuellen und künftigen Bedarfe vor Ort und bietet einen Mehrwert für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die weitere Ortskernentwicklung in Ascheffel", ergänzt Herbst.

In Osterby wird der Erwerb und der barrierefreie Umbau der ehemaligen Gaststätte Schinkenkrog zu einem Dorfgemeinschaftshaus mit der Schaffung von Parkplätzen, einer öffentlichen Toilettenanlage für Wanderurlauber sowie die Gestaltung von Außenanlagen gefördert. Durch die Aufgabe der Gaststätte im Jahr 2020 sind Räumlichkeiten für dorfgemeinschaftliche Aktivitäten entfallen. Es besteht aber weiter Bedarf im Ort nach einem Begegnungs- und Versammlungsort. Das Dorfgemeinschaftshaus soll durch die multifunktional nutzbaren Räume ein soziales und kulturelles Zentrum im Ort werden, das von mehreren Generationen gut nutzbar ist.

"Landgasthöfe sind nicht nur für die kulinarische Versorgung wichtig. Unsere Dörfer haben Bedarf an Orten für Vereinssitzungen, für kulturelle Themenabende, für Chorproben, für Spielenachmittage, aber natürlich auch zum Ausrichten von Feierlichkeiten. Ich sehe es sehr positiv, dass eine Benutzungssatzung regelt, dass zur Belieferung mit Speisen und Getränken die örtlichen Händler und Gastronomen zu beauftragen sind. Wenn wir schon nicht verhindern können, dass einzelne Landgasthöfe aufgeben und mit öffentlichen Mitteln ein Treff für die Dorfgemeinschaft erhalten wird, sollten der Einzelhandel und die Gastronomie eng eingebunden werden. Das barrierefreie und generationenübergreifend nutzbare Dorfgemeinschaftshaus füllt in Osterby die Lücke, die durch die Schließung der Gaststätte entstanden ist", betont Herbst.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Projekte im Rahmen der "Ortskernentwicklung" aus Mitteln der gemeinsam mit dem Bund finanzierten "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Maßnahme in Osterby betragen rund 1.094.000 Euro und für die Maßnahme in Ascheffel rund 1.612.000 Euro. Grundlage für die Maßnahmen ist die Zukunftsstrategie des Amtes Hüttener Berge, die unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger der Orte erarbeitet wurde.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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