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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Fortsetzung der Landesgartenschauen in Schleswig-Holstein ab 2025 – Kabinett stimmt entsprechenden Plänen von Innenministerin Sütterlin-Waack zu

Letzte Aktualisierung: 15.06.2021

KIEL. Interessierte Städte, Gemeinden und Regionen können sich wieder für eine Landesgartenschau bewerben. Das Kabinett hat einem entsprechenden Vorschlag von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (15. Juni) zugestimmt. "In Schleswig-Holstein haben drei Landesgartenschauen stattgefunden: 2008 in Schleswig, 2011 in Norderstedt und 2016 in Eutin. Sie haben langfristig spürbar die Lebensqualität verbessert durch naturnahe Naherholungsangebote und wohnungsnahe Freizeitgestaltung. Außerdem haben sie zur kulturellen Belebung des Wohnumfeldes beigetragen", so die Ministerin. Die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Kommunen sei gestärkt worden und es habe positive Impulse für die heimische Wirtschaft gegeben. "Dies wollen wir in Schleswig-Holstein wieder möglich machen. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir jetzt die Rahmenbedingungen geklärt haben, wie eine solche Bewerbung aussehen könnte und wie wir sie tatkräftig unterstützen können."

Angesichts des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs solle den Kommunen kein konkretes Veranstaltungsjahr vorgegeben werden. Stattdessen könnten sich Kommunen gemäß den jeweiligen Planungen für ein bestimmtes Durchführungsjahr bewerben, frühestens für das Jahr 2025. Die Finanzierung der Landesgartenschau erfolgt durch die austragende Stadt oder Kommune. Das Land beteiligt sich an der Finanzierung des Investitionshaushaltes, das heißt an Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau ausschließlich über bestehende, einschlägige Förderprogramme.

Vorgesehen ist, dass sich interessierte Städte und Kommunen ab dem 28. Juni 2021 bewerben können. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022. Das Innenministerium wird eine Bewertungskommission einberufen, die die eingehenden Bewerbungen prüft und bei mehreren Bewerbungen eine Empfehlung aussprechen wird. Den endgültigen Zuschlag wird dann das Kabinett im Sommer 2022 fassen. Bei mehreren Bewerbungen, die die erforderlichen Kriterien erfüllen, können von der Landesregierung auch mehrere Landesgartenschauen vergeben werden, wobei eine zeitlich ausreichend gestaffelte Durchführung gewährleistet werden muss.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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