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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

20-Millionen-Euro-Sonderprogramm "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen"

Innenministerin Sütterlin-Waack: Wir wollen hilfsbedürftige Menschen unterstützen

Letzte Aktualisierung: 15.01.2021

KIEL. Das Innenministerium hat ein spezielles Wohnraumförderprogramm gestartet. Es ist für Menschen, die besonders schwer Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt finden. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Wohnungslose, Frauen aus Frauenhäusern, aus der Haft entlassene Personen oder von Armut und Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. In den kommenden beiden Jahren stehen für das Sonderprogramm "Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen" insgesamt 20 Millionen Euro bereit.

"Wir wollen mit diesem Programm den Menschen helfen, die auf Unterstützung dringend angewiesen sind. Mit besonders günstigen Förderkonditionen wollen wir vor allem Kommunen und soziale Trägerinnen und Träger ansprechen, damit sie für diese Personengruppen in den Wohnungsbau investieren. Die Förderpalette ist so breit aufgestellt, wie in keinem anderen Programm: Neubau, Sanierung, Modernisierung und sogar der Erwerb eines Gebäudes mit anschließendem Umbau sind förderfähig", so Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack.

Entstehen soll normaler Wohnraum, eine Kostenobergrenze von 3.500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ist allerdings einzuhalten. Auf Balkone, Keller und Fahrstühle darf daher verzichtet werden. Damit möglichst viele Menschen durch dieses Programm erreicht werden, sind einige Vorgaben der sozialen Wohnraumförderung gelockert – so dürfen zum Beispiel kompakte Appartements errichtet werden, in denen Wohnen, Schlafen und Kochen in einem Raum stattfinden. Die Trägerinnen und Träger können mit einem flexiblen Konzept arbeiten und Wohngruppen und Einzelwohnungen in einem Mix anbieten.

Die Inhalte des Programms basieren auch auf den Ergebnissen einer Konzeptstudie, die im Auftrag der Hempels Stiftung im Zusammenwirken mit dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein entstand und vom Innenministerium gefördert wurde.

"Das neue Sonderprogramm zur Wohnraumförderung bietet eine große Chance, für Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Möglichkeit haben, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die freie Wohlfahrtspflege hier einen engagierten Beitrag leisten wird", sagt Diakonie-Vorstand Heiko Naß.

Das Ministerium hat gerne den Vorschlag der Wohlfahrtsverbände aufgegriffen, das Programm durch einen Fachbeirat begleiten zu lassen. Das Ministerium erhofft sich von seiner Arbeit eine noch engere Vernetzung der handelnden Institutionen, die gezielte Verbesserung der Wohnraumversorgung und begleitender Hilfeangebote sowie die Empfehlung zukünftiger Förderschwerpunkte im Falle einer Fortschreibung der Richtlinie.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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