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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Kabinett beschließt 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans

Letzte Aktualisierung: 24.11.2020

KIEL. Das Kabinett hat heute (24. November) den 2. Entwurf (2020) zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Dazu erklärt die zuständige Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack: "Auf der Grundlage unseres neuen, offenen und flexiblen Landesentwicklungsplans sollen die vielfältigen Entwicklungs- und Gestaltungschancen im Land genutzt werden. Damit wollen wir die Zukunft flexibel, gemeinsam und nachhaltig gestalten."

Der Landesentwicklungsplan sei für die Zukunft Schleswig-Holsteins von zentraler Bedeutung. Er gebe den Rahmen vor, in welche Richtung sich Land, Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren entwickeln sollen. Zum 1. Entwurf (2018) waren rund 700 Stellungnahmen eingegangen. Sütterlin-Waack: "Ich freue mich, dass die Fortschreibung von den Kommunen in ihrer Mehrzahl begrüßt wird. Insbesondere die übergeordneten strategischen Ansätze wie die Einführung einer Experimentierklausel im Landesplanungsgesetz, die qualitative Wachstumsstrategie für Teilräume des Landes und das Denken und Handeln in funktionalen Räumen sind positiv hervorgehoben worden."

In dem 2. Planentwurf seien viele Anregungen und Hinweise aus dem 1. Beteiligungsverfahren 2018/2019 berücksichtigt worden. Mit dem heutigen Tag sei die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans einen entscheidenden Schritt vorangekommen.

Mit der heutigen Kabinettsbefassung zum 2. Entwurf (2020) der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans wurde der Planentwurf auf der Internetseite der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH freigeschaltet. Das gesetzlich vorgegebene Online-Beteiligungsverfahren startet am 8. Dezember 2020 und endet am 22. Februar 2021.

Der 2. Entwurf (2020) der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans enthält gegenüber dem Entwurf 2018 unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

  • Im strategischen Teil A wurde ein Textabschnitt zum nachhaltigen Flächenmanagement und Flächensparen ergänzt mit konkreten Maßnahmen, um das Flächensparziel im Landesentwicklungsplan zu erreichen.
  • Im Teil B, der die Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthält, wurde
    - der wohnbauliche Entwicklungsrahmen im Hinblick auf eine geringere Anrechnung von Geschosswohnungen geändert,
    - das Kapitel Einzelhandel in einigen Regelungen flexibilisiert und im Sinne einer größeren Rechtssicherheit auf Basis eines Gutachtens angepasst und
    - im Kapitel Solarenergie angesichts der dynamischen Entwicklung der letzten Jahre eine stärkere räumliche Steuerung der Solarenergienutzung verankert.

"Bei der Solarenergienutzung wollen wir eine nachhaltige Entwicklung“, so Sütterlin-Waack. Die Potenziale der Solarenergie sollen an und auf Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen und auf Freiflächen genutzt werden. Gleichzeitig soll die Entwicklung von Solar-Freiflächenanlagen möglichst freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich erfolgen", betonte die Innenministerin.

Informationen zum LEP: Landesentwicklungsplan.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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