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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landtagsrede von Innenminister Grote

Innenminister Grote begrüßt Gesetzentwurf für Übergangsregelung bei Online-Casinospielen: Nur so sind Spielerschutz, Kontrolle und Regulierung möglich

Letzte Aktualisierung: 16.05.2019

KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat den Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW für eine Übergangsregelung bei Online-Casinospielen ausdrücklich begrüßt. In seiner heutigen (16. Mai) Landtagsrede bekräftigte der Minister seine Auffassung, dass es wichtig sei, für einen Übergangszeitraum bis 2021 einen Rechtsrahmen zu schaffen. Damit könnten die Genehmigungen in Schleswig-Holstein weiter gelten. Bis gemeinsam mit den anderen Ländern ein neuer Regulierungsrahmen entwickelt werde, könne nur auf diesem Weg der regulierte Markt für Online-Casinospiele erhalten werden.

"Es ist die Pflicht der Politik, den legalen entgeltlichen Spielkonsum auf einen angemessenen Umfang zu beschränken. Um Suchtrisiken vorzubeugen, um Spieler zu schützen – besonders die Jugend, um die Spieler vor betrügerischen Machenschaften zu schützen und um damit verbundene Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren. Das lässt sich nur mit einer wirksamen Glücksspielregulierung erreichen." Ziel dieser Regulierung sei auch, dass Glücksspiel ordnungsgemäß, fair, verantwortlich und transparent durchgeführt werde. Weiteres Ziel sei die Kanalisierung des Spieltriebs in geordnete und überwachte Bahnen. Damit solle auch der ungesetzliche Markt eingedämmt werden.

"Kein einziges dieser Ziele können wir als Land verwirklichen, wenn das Spiel ausschließlich auf dem Schwarzmarkt erfolgt. Und gespielt wird ja auf jeden Fall. Der Bruttospielertrag hat sich seit 2013 auf 1,76 Milliarden Euro verdreifacht. Und Schwarzmarkt bedeutet: Ohne Kontrolle, volles Risiko. Ich bin deshalb froh, dass es gelungen ist, ein Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele zu finden. Es ermöglicht der schleswig-holsteinischen Glücksspielaufsicht, den bereits erreichten Regulierungszustand zu erhalten." Alle bisherigen Anforderungen zur Gewährleistung des Spielerschutzes, des Jugendschutzes, des Verbraucherschutzes und die Nutzung des Safe-Servers würden daher weiterhin gelten, so der Innenminister. "Es freut mich, dass sowohl die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein als auch die Sucht- und Drogenbeauftragte des Landes und der Bundesregierung dies unterstützen."

Die intensiven Verhandlungen mit den anderen Ländern würden fortgesetzt – mit dem Ziel, ab 2021 eine gemeinsame tragfähige Lösung für den gesamten Glücksspielbereich zu finden. "Ich kann verstehen, dass es manchen Menschen Unbehagen bereitet, in Bezug auf Online-Glücksspiel über legale Wege zu sprechen. Ohne diese nehmen wir uns jedoch jegliche Einflussmöglichkeiten. Einzig dadurch, dass wir an unsere Erlaubnis bestimmte Auflagen binden, können wir überwachen, ob die materiell-rechtlichen Anforderungen an die erlaubten Glücksspiele eingehalten werden. Und nur so können wir die unerlaubten Angebote bekämpfen. Dieser Aufgabe werden wir uns weiterhin mit Nachdruck widmen."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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