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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Hans-Joachim Grote zur Berichterstattung über eine Gewalttat in Boostedt vom 14. September:

"Ich stehe zur Gewaltenteilung und in diesem Zusammenhang insbesondere die Aufgabenabgrenzung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft"

Letzte Aktualisierung: 21.09.2018

KIEL. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote hat heute (21. September 2018) die laut einem Bericht der "Kieler Nachrichten" von anonym gebliebenen "Ermittlern" vorgenommene Darstellung der Informationsketten von Polizei und Staatsanwaltschaften bis hin zur Veröffentlichung zurückgewiesen. Die im Bericht erhobene Forderung nach einer Information durch die Polizei oder das Innenministerium bedeute im Kern die Forderung nach einer Aufweichung der Aufgabenteilung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft:

"Die Gewaltenteilung ist aus guten Gründen das Fundament unserer Demokratie. Demnach ist bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. Ihr obliegt die abschließende Entscheidung über die Öffentlichkeitsarbeit zu so genannten herausragenden Straftaten und insbesondere den dazu ermittelten Hintergründen. Daran hält sich das Innenministerium, daran hält sich unsere schleswig-holsteinische Polizei. Wenn es daran Kritik gibt, dann zeigt dies, dass der unverzichtbare Wert dieser Gewalten- und Aufgabenteilung unserer Gesellschaft nicht mehr ausreichend im Gedächtnis ist", so Grote.

Er selbst sei selbstverständlich unverzüglich nach Bekanntwerden der Tat am Vormittag des 14. September durch die Lagesofortmeldung der Polizei von der Tat und der Festnahme des Täters informiert worden, stellte der Innenminister klar. Und er sei auch mit der Lagemeldung am Morgen des 15. September davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Ermittlungen über die Tat andauern.

Bereits am Freitag – also dem Tag der Tat - sei die Bearbeitung des Falles durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Die Bewertung einer Straftat sei Sache der Justiz. "Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens konnte ich auch nicht im Rahmen der Einwohnerversammlung in Boostedt über die Tat informieren. Dies sollten auch die anonym gebliebenen „Ermittler“ der Polizei wissen", betonte der Innenminister.

Unabhängig davon relativierten sich häufig erste Lagebilder der Polizei im Laufe von Ermittlungen. Deshalb blieben die Lageberichte auch ganz bewusst intern. In Schleswig-Holstein hätten Fälle wie die Berichterstattung über vermeintliche sexuelle Belästigung durch Flüchtlinge im Kieler "Sophienhof" 2016 oder auch die unverzügliche Information des Innen- und Rechtsausschusses über eine vermeintliche Massenschlägerei mit etwa hundert Beteiligten in Boostedt in diesem Jahr gezeigt, wie richtig die Einhaltung dieser Vorgehensweise sei.

Er habe heute die Polizeiführung darum gebeten, wie schon Anfang August anlässlich der damaligen Berichterstattung über die Einrichtung alle vorliegenden gesicherten Informationen zur Kriminalitätsentwicklung in Boostedt zu veröffentlichen, sofern nicht laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dem entgegen stehen.

"Ich stehe als Innenminister nicht dafür zur Verfügung, durch Spekulationen und ungesicherte Informationen Gerüchte anzuheizen. Wer mich dafür kritisieren will, der möge das tun", so Grote.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431  988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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