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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Landesregierung unterstützt den Erhalt der Kirche St. Marien in Husum

Innenstaatssekretär Geerdts übergibt Förderbescheid über 433.784 Euro

Letzte Aktualisierung: 17.08.2018

HUSUM. Die historische Kirche St. Marien kann denkmalsgerecht wiederhergestellt werden. Außerdem ist jetzt die Ausstattung mit einer neuen Orgel möglich. Innenstaatssekretär Torsten Geerdts übergab dafür heute (17. August) einen Förderbescheid über 433.784 Euro an den Vorsitzenden des Kirchengemeinderates, Stefan Klocker. Bewilligt wurden EU-Mittel zum Erhalt des kulturellen Erbes aus dem ELER-Programm. Insgesamt kostet das Vorhaben 1,37 Millionen Euro.

Ziel ist die Wiederherstellung des Originalzustands der Kirche St. Marien, die in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erbaut wurde und als eines der Hauptwerke des Klassizismus in Schleswig-Holstein gilt.


"Meine große Anerkennung gilt allen, die sich seit Jahren mit bewundernswertem Einsatz darum gekümmert haben, dass dieses Ziel jetzt tatsächlich umgesetzt werden kann. Derartige Projekte können nur gelingen, wenn sich Menschen vor Ort so engagieren, wie dies hier in der Vergangenheit geschehen ist. Ich freue mich deshalb sehr, dass die Landesregierung einen wichtigen Beitrag leisten kann und dass ich als Überbringer des Förderbescheides heute hier in Husum dabei sein darf", erklärte Innenstaatssekretär Geerdts bei der Feierstunde in der Kirche.

Vor allem die Ausstattung der Kirche mit einer neuen Orgel war für viele Beteiligte in Husum und der ganzen Region in der Vergangenheit ein zentrales Projekt. Unter dem Motto: "Herzenssache: Orgel retten!" hatte es eine breit angelegte Spendenaktion in Husum gegeben.

"Ich bin sicher, dass die Attraktivität der Kirche durch die geplanten Maßnahmen weiter steigen und mit der neuen Orgel noch mehr Menschen anziehen wird", so Geerdts.

Ziel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist es, in Dörfern und Gemeinden die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu fördern, eine ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaft sicher zu stellen und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes zu gewährleisten.
Für das schleswig-holsteinische Landesprogramm für den ländlichen Raum (LPLR) stehen im Förderzeitraum 2014-2020 insgesamt etwa 620 Millionen Euro zur Verfügung. Davon ca. 420 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER), die durch rund 200 Millionen Euro nationale Mittel kofinanziert werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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