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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden

Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Innenminister Grote: Asylverfahren in Schleswig-Holstein auf hohem Niveau – bundesweite Forderungen werden bereits seit langem umgesetzt

Letzte Aktualisierung: 14.06.2018

KIEL. Innenminister Hans-Joachim Grote hat in seiner heutigen (14. Juni) Landtagsrede zu TOP 13 im Zusammenhang mit der Diskussion um schnellere Asylverfahren vor Aktionismus und einer falschen Erwartungshaltung gewarnt. Die derzeit bundesweit laufende Diskussion über die Möglichkeiten schnellerer Asylverfahren sei eine alte Diskussion, neu angefacht durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Die entsprechenden Passagen im Koalitionsvertrag forderten Schritte, die schon umgesetzt seien, enthielten aus der politischen Diskussion lange bekannte Forderungen, kündigten aber auch Maßnahmen an, die über das hinausgingen, was der geltenden Rechtslage entspricht, erklärte Grote: "Bereits heute arbeiten in unseren Aufnahmeeinrichtungen viele Behörden und Institutionen Hand in Hand. Das BAMF, das Landesamt für Ausländerangelegenheiten, die Bundesagentur für Arbeit, Polizei, ärztlicher Dienst und Schule. Schon jetzt findet die Identitätsfeststellung und Registrierung in den Aufnahmeeinrichtungen statt, direkt nach der Ankunft. Schon jetzt werden die Asylverfahren vom BAMF in den Aufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Schon jetzt werden nur diejenigen mit einer positiven Bleibeprognose zügig aus den Aufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt."
Die zügige Aufenthaltsbeendigung derjenigen, die keine Bleibeperspektive hätten, sei das Ziel, an dem gearbeitet würde, so der Innenminister. Hier gehe es um effizientere Verfahren unter strikter Beachtung des Rechtsschutzes für die Betroffenen. Freiwillige Ausreise werde dabei staatlichem Zwang immer vorgezogen.

Wichtige Ziele sind nach Angaben Grotes bereits erreicht worden: "Personen ohne Bleibeperspektive werden direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen zurückgeführt. Unser mehrstufiges Integriertes Rückkehrmanagement setzt zunächst auf eine individuelle Beratung zur freiwilligen Ausreise. Schleswig-Holstein unterstützt und beteiligt sich an mehreren Projekten zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Unsere Landesunterkunft für Ausreisepflichtige dient der Verbesserung der Rückkehrquote."

Neben diesen bereits umgesetzten Maßnahmen sei ein weiterer wichtiger Baustein in der Planung bereits deutlich vorangeschritten: Die Abschiebungshafteinrichtung in Glückstadt im Länderverbund mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Eine derartige Einrichtung sei bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreiseverpflichtungen unverzichtbar: "Sie sehen, wir gehen konsequent die vor uns liegenden Aufgaben an. Was zu tun ist, das tun wir längst, oder befinden uns in der Planungsphase. Professionell, human und selbstverständlich nach geltendem Recht. Es gab und gibt in Schleswig-Holstein keinen Kurswechsel in dieser Hinsicht."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dirk Hundertmark / Tim Radtke | Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

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